…III Nr. 182/2002 ) wurde mit der deutschen Finanzverwaltung nachstehendes Einverständnis betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigem Kurzarbeitergeld nach dem deutschen Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden…
…III Nr. 182/2002) wurde mit der deutschen Finanzverwaltung nachstehendes Einverständnis betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigen Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Die im Jahr…
…von Bediensteten, die unter Art. 19 Abs. 2 des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich-Liechtenstein fallen (zB Bedienstete von Betrieben gewerblicher Art) bleibt von dieser Regelung unberührt. Dieses Einverständnis spiegelt die Übung der Vertragsstaaten wider und dient daher lediglich der rechtlichen Klarstellung. Bundesministerium für Finanzen, 18. Februar 2013
…die Verhängung des Verkürzungszuschlages nicht zulässig, weil die Nachforderung zumindest in einem Jahr 33.000 Euro überschreitet. 4.5. Einverständnis oder Antrag Eine Abgabenerhöhung kann gegebenenfalls von Amts wegen oder auf Antrag festgesetzt werden. Der Verkürzungszuschlag kann nur verhängt werden, wenn sich der Abgabepflichtige spätestens…
…III 182/2002 (DBA-Deutschland), wurde mit der deutschen Finanzverwaltung nachstehendes Einverständnis betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigen Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Die im…
… 33 TP 5 GebG. Bei Einverständnis der Vertragspartner gilt für den Bereich des Gebührenrechts eine mechanisch oder in jeder anderen technisch möglichen Weise hergestellte Unterzeichnung als Unterschrift (siehe GebR Rz 506 ). Die Namenszeichnung in dem mittels Textverarbeitungsprogramm erstellten Dokument - mit oder ohne Beifügung "e.h…
…Im 5. Jahr erfolgt ein Versicherungsnehmerwechsel. Der "alte" Versicherungsnehmer tritt seine sämtlichen Rechte und Pflichten mit Einverständnis des Versicherers an einen "neuen" Versicherungsnehmer entgeltlich oder unentgeltlich ab. Das versicherte Risiko (versicherte Person) wird nicht geändert. Frage: Kommt es hier zu einer Nachversteuerung beim "alten Versicherungsnehmer"?…