…und die Aufbewahrungspflicht treffen den Parteienvertreter. Am elektronischen Urkundenarchiv ist der Parteienvertreter nur "Nutzer", es unterliegt nicht seiner persönlichen Gestaltung und Gewahrsame. Dennoch entspricht das Einstellen der Urkunde in das Urkundenarchiv und die Bekanntgabe des Zugriffscodes im Zeitpunkt der Selbstberechnung in sinngemäßer Auslegung der in …
…erfassen. § 37 Abs. 5 Z 3 EStG 1988 sieht ua. vor, dass Veräußerungs- und Übergangsgewinne dann mit dem Hälftesteuersatz zu versteuern sind, wenn der Steuerpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet hat und seine Erwerbstätigkeit einstellt. Gemäß § 32 Z 1 lit. a iVm § 37 Abs. 2 Z…
…und Einstellen der Urkunde in "Cyberdoc" kann auch das Formular NeuFö3 mittels Cyberdoc dem FA zur Verfügung gestellt werden (siehe NeuFöR Rz 97 ). Bei Selbstberechnung muss das vollständige Formular NeuFö3 dem befugten Parteienvertreter im Zeitpunkt der Selbstberechnung vorliegen (siehe NeuFöR Rz 96 ). Bei Vereinbarung der…
…Einstellen des Fahrzeuges in die Parkgarage ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen dem Parkenden und dem Parkgaragenbetreiber (= XY-GmbH) abgeschlossen wird. Dies gilt unabhängig davon, wie lange das Fahrzeug in der Parkgarage eingestellt ist und wer das Entgelt zahlt. Solcherart verpflichtet sich der Parkgaragennutzer mit der…
…Rechtsmittelverfahren einstellen (Z 4). Werden die Voraussetzungen gemäß § 59 EU-BStbG nicht oder nicht vollständig oder nicht fristgerecht erfüllt, wird die abschließende Entscheidung nicht verbindlich und ist nicht umzusetzen. Gleichzeitig wird die betroffene Person dazu aufgefordert, eine Erklärung darüber abzugeben (Z 5), ob sie der…
…99). Die beiden Einzelauskünfte dürften, soweit ersichtlich, nicht veröffentlicht sein. Fragestellung: Bestehen Bedenken, wenn im Sinne der vorliegenden Auskünfte vorgegangen wird und das Bauherrnmodell als unter § 1 Abs 1 L-VO fallend anerkannt wird? Soll dies davon abhängig gemacht werden, dass - wenn ein solcher Fall…
…III Nr. 182/2002) wurde mit der deutschen Finanzverwaltung nachstehendes Einverständnis betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigen Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesem Erlass nicht abgeleitet werden. Die im Jahr…