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BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

… 11 GrEStG 1987), ist gemäß § 10 GrEStG 1987 der Abgabenerklärung die über den Erwerbsvorgang errichtete Schrift (Urkunde) anzuschließen. Bei Erwerben von Todes wegen sind der Abgabenerklärung eine Abschrift des Abhandlungsprotokolls, der Einantwortungsurkunde bzw. der Bestätigung gemäß § 182 Abs. 3 AußStrG sowie eine Abschrift eines allfälligen…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 2/2

2.2.1.3.4. Erwerb eines Grundstückes im Sonderbetriebsvermögen gemeinsam mit einem Mitunternehmeranteil Siehe Pkt. III.1.2.1.3.4. 2.2.1.3.5. Erwerb von teilweise betrieblich genutzten Grundstücken Wird ein Grundstück, das sich im Eigentum eines Unternehmers und eines Nichtunternehmers…

BMF-010206/0222-VI/5/2012Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG 1987 in der ab 1.1.2013 geltenden Fassung und gemäß §§ 10, 10a KVG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0222-VI/5/201221.12.2012

…Urkunde ein Vermerk über den Umstand der Selbstberechnung sowie der im automationsunterstützten Verfahren vergebene Ordnungsbegriff (Erfassungsnummer), unter welchem der Rechtsvorgang erfasst wurde, anzubringen. Bei Erwerben von Todes wegen ist der Vermerk auf jenen Urkunden bzw. Beschlüssen (zB Einantwortungsurkunde, Bestätigung gemäß § 182 Abs. 3 AußStrG) anzubringen…

2026-0.590.709Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen bei der Quellensteuerentlastung in Österreich
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.590.70910.07.2026

(1) Die Abkommensberechtigung eines im Ausland ansässigen Einkünfteempfängers ist grundsätzlich sowohl bei der Entlastung an der Quelle als auch im Rückerstattungsverfahren unter Verwendung der vom BMF für diese Zwecke aufgelegten Formulare entsprechend § 138 BAO glaubhaft zu machen (zB der Formulare zur Entlastung an der Quelle…