…Diese, vorwiegend Holzbezugsrechte (Streu- oder Weiderechte), basieren auf sogenannten Regulierungsvergleichen aus den Jahren 1860 bis 1870. Nachdem es sich im Gegensatz zu Nutzungsanteilen an Waldagrargemeinschaften nicht um Eigentumsrechte handelt, bei denen die Berechtigten Miteigentumsanteile halten, kommt es auch zu keiner Einheitswertfeststellung. Den Servitutsberechtigten obliegen keinerlei…
…mit der die öffentliche Hand Eigentumsrechte zu ihren Gunsten in einer Weise beeinträchtigt, dass - ohne Übertragung des Eigentums - das Eigentumsrecht an einer Sache mit enteignungsähnlicher Wirkung beschränkt wird. Als behördlicher Eingriff kommt daher nur eine Enteignung oder Beschränkung von Eigentumsrechten mit enteignungsähnlicher Wirkung in Betracht…
…2.2. Fragen Liegt hinsichtlich des gesamten Grundstücks ein Einlagevorgang vor oder ist dieser Vorgang in einen Tausch- und einen Einlagevorgang zu splitten? Liegt daher insoweit als der Gesellschafter A sein Beteiligungsausmaß erhöht und dafür anteilig Eigentumsrechte am Grundstück abtritt, ein Tausch vor, der insoweit…
…womit, sollte eine Veräußerung auch vor Eintragung des Eigentumsrechtes erfolgen, jedenfalls zwei Erwerbsvorgänge stattfinden: Erwerb durch die Erben mit dem Ableben des Erblassers und anschließend Erwerb durch die Käufer des Grundstückes von den Erben. Beim Grundstückserwerb durch einen Legatar ist die rechtliche Situation vergleichbar: Kann…
…keine weiteren ertragsteuerlichen Konsequenzen aus. Zu 2.: Für den Geschenkgeber und den Geschenknehmer ergeben sich keine vom Fall 1 abweichenden Folgen. Der Umstand, dass der Geschenkgeber die ihm verbliebenen 3 ha nicht auf Grundlage seines Eigentumsrechtes, sondern auf Grundlage eines (Netto)Fruchtgenusses nutzt, ist unbeachtlich…
…Das Fischereirecht an im Eigentum des Fischereiberechtigten stehenden Gewässern (gutseigene Fischwässer) wird als ein selbständiges, mit dem Eigentum am Grund und Boden verbundenes Recht oder als Ausfluss oder Teil des Eigentumsrechtes am gutseigenen Gewässer betrachtet. Fischereirechte an Gewässern, die nicht im Eigentum des Fischereiberechtigten stehen…