§ 21 BewG 1955 Zurechnungsfortschreibung "Herrenlosigkeit" Für eine Liegenschaft wird auf Grund einer Dereliktionsurkunde das Eigentumsrecht für "Herrenlosigkeit" einverleibt. Die entsprechende Zurechnungsfortschreibung wurde vom Finanzamt erlassen. Da es sich um landwirtschaftliche Grundstücke handelt, kommt es zur Vorschreibung von Beiträgen und der Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen…
…Diese, vorwiegend Holzbezugsrechte (Streu- oder Weiderechte), basieren auf sogenannten Regulierungsvergleichen aus den Jahren 1860 bis 1870. Nachdem es sich im Gegensatz zu Nutzungsanteilen an Waldagrargemeinschaften nicht um Eigentumsrechte handelt, bei denen die Berechtigten Miteigentumsanteile halten, kommt es auch zu keiner Einheitswertfeststellung. Den Servitutsberechtigten obliegen keinerlei…
…mit der die öffentliche Hand Eigentumsrechte zu ihren Gunsten in einer Weise beeinträchtigt, dass - ohne Übertragung des Eigentums - das Eigentumsrecht an einer Sache mit enteignungsähnlicher Wirkung beschränkt wird. Als behördlicher Eingriff kommt daher nur eine Enteignung oder Beschränkung von Eigentumsrechten mit enteignungsähnlicher Wirkung in Betracht…
…1 Z 2 GrEStG 1987 Teilrückerwerb Sachverhalt: Zur Errichtung eines Betriebsgebäudes wird ein Grundstück erworben. Das Eigentumsrecht des Erwerbers wird im Grundbuch eingetragen. Nach 4 Jahren erwirbt der Veräußerer einen Teil des Grundstückes auf Grund eines Rechtsanspruches (Nichtverwirklichung des vereinbarten Vertragszweckes) zurück. Fragestellung: Sind bei…
…womit, sollte eine Veräußerung auch vor Eintragung des Eigentumsrechtes erfolgen, jedenfalls zwei Erwerbsvorgänge stattfinden: Erwerb durch die Erben mit dem Ableben des Erblassers und anschließend Erwerb durch die Käufer des Grundstückes von den Erben. Beim Grundstückserwerb durch einen Legatar ist die rechtliche Situation vergleichbar: Kann…
…2.2. Fragen Liegt hinsichtlich des gesamten Grundstücks ein Einlagevorgang vor oder ist dieser Vorgang in einen Tausch- und einen Einlagevorgang zu splitten? Liegt daher insoweit als der Gesellschafter A sein Beteiligungsausmaß erhöht und dafür anteilig Eigentumsrechte am Grundstück abtritt, ein Tausch vor, der insoweit…
…keine weiteren ertragsteuerlichen Konsequenzen aus. Zu 2.: Für den Geschenkgeber und den Geschenknehmer ergeben sich keine vom Fall 1 abweichenden Folgen. Der Umstand, dass der Geschenkgeber die ihm verbliebenen 3 ha nicht auf Grundlage seines Eigentumsrechtes, sondern auf Grundlage eines (Netto)Fruchtgenusses nutzt, ist unbeachtlich…
…Das Fischereirecht an im Eigentum des Fischereiberechtigten stehenden Gewässern (gutseigene Fischwässer) wird als ein selbständiges, mit dem Eigentum am Grund und Boden verbundenes Recht oder als Ausfluss oder Teil des Eigentumsrechtes am gutseigenen Gewässer betrachtet. Fischereirechte an Gewässern, die nicht im Eigentum des Fischereiberechtigten stehen…