…Steuerpflichtigen der AVAB nicht zu steht, wenn der (Ehe)Partner nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist (LStR 2002, RZ 778). Lösung EU/EWR Bürger können sich ohne weitere formale Voraussetzungen in Österreich uneingeschränkt aufhalten. Beantragen Personen mit einem Wohnsitz in Österreich den AVAB, dann ist davon auszugehen…
…Siegel (aus EU-Mitgliedstaaten und EWR-Staaten) validiert werden. Für die Überprüfung von ausländischen Zertifikaten kann allerdings seitens der RTR-GmbH keine Garantie für eine korrekte technische Interpretation der Zertifikate gegeben werden. Die Nutzung des Prüfservices der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) zu Zwecken…
… 6 Z 6 oder § 27 Abs. 6 EStG 1988 zur Anwendung kommt und es zu einem korrespondierenden Wertansatz in den beteiligten Staaten (EU/EWR) kommt. Im Inbound-Fall wird kein Risiko der Steuervermeidung vorliegen, sofern keine Bewertungsunterschiede bestehen. Ein Mietkauf erfüllt grundsätzlich weder den Tatbestand…
…die Kapitalanlagen in einem eigenen Rechnungskreis zusammengefasst werden und die Erträge nur für Versorgungs- oder Unterstützungszwecke verwendet werden. Die Befreiung gilt auch für Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaates, wenn sie mit Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtungen von österreichischen Körperschaften öffentlichen Rechts vergleichbar sind (Typenvergleich…
…nur von Seiten des Geschenkgebers der Wille vorliegt, den Beschenkten zu bereichern. Als Schenkung im Sinne des Schenkungsmeldegesetzes gilt somit jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechts, darüber hinaus aber auch jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des…
…rechtlichen Verhältnisse zwischen den Partnern durch eine klare Kooperationsvereinbarung geregelt sind. Aus abgabenrechtlicher Sicht sind in diesem Zusammenhang alle "transparenten" Vereinigungen wie OG, KG oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts geeignet. Dass einem der Partner das Projektmanagement übertragen wird, ändert daran nichts. 8.1.8 Sparsame Verwaltung…