…1. Im Hinblick auf die mit Wirkung vom 1. Januar 2013 erstmals anzuwendenden Bestimmungen der Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG (im Folgenden: Amtshilferichtlinie)…
…Bundesrepublik Deutschland für Zwecke der korrekten Festsetzung der Mehrwertsteuer, der Kontrolle der richtigen Anwendung der Mehrwertsteuer insbesondere auf grenzüberschreitende Umsätze sowie der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs. 2. Die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates vom 7. Oktober 2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die…
…zuständigen Teamleiters bzw. deren/dessen Genehmigung erforderlich. Die Registerabfrage ist durch die beauftragte Mitarbeiterin/den beauftragten Mitarbeiter durchzuführen. Bei Verhinderung der Teamleiterin/des Teamleiters ist die/der mit der Vertretung beauftragte Bedienstete befugt, die Einsicht in das Kontenregister zu beauftragen oder zu genehmigen. Bei selbst…
…DBA-Thailand sowie vergleichbare Zuteilungsregeln für Ruhegehälter aus öffentlichem Dienst in weiteren DBA; EAS 3260 4.2. Sachverhalt Ein ÖBB-Bediensteter (Stellung bis 31.12.2001 als Beamter, ab 2002 sozialversicherungsrechtliche Stellung als Angestellter lt. Lohnzettel) bezieht ab 2007 eine Pension von den ÖBB (Ruhestandsversetzung…
…Zweckerfüllung auf so genannte Erfüllungsgehilfen angewiesen. Dies sind im Normalfall meist Funktionäre, Mitglieder oder Bedienstete des Rechtsträgers. Es ist aber auch ein fremder (auch entgeltlich tätiger) Dritter als Erfüllungsgehilfe zu betrachten und dessen Tätigkeit unmittelbar dem begünstigten Rechtsträger zuzurechnen, wenn das Verhältnis zwischen begünstigtem Rechtsträger…
Mitglieder des administrativen und technischen Personals der in Österreich errichteten Botschaften, Berufskonsulate und ständigen Vertretungen bei internationalen Organisationen (ausgewiesen durch einen blauen Lichtbildausweis des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten - "blaue Legitimationskarte") und die zu ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder sind gemäß Art. 37 Abs. 2 der Wiener…
Gemäß dem Zollkodex der Gemeinschaft (ZK; VO 2913/92) gibt es das Zollverfahren der Vorübergehenden Verwendung. Im Rahmen dieses Zollverfahrens dürfen drittländische Waren vorübergehend zur Nutzung in der EU, ohne Eingangsabgaben entrichten zu müssen, eingebracht werden. Die näheren Bestimmungen dazu sind in der Zollkodex-Durchführungsverordnung…