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04 4982/14-IV/4/02Österreichisch-amerikanisches Doppelbesteuerungsabkommen von 1956; Steuerliche Behandlung von nachträglich zufließenden Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nach Wohnsitzverlegung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 4982/14-IV/4/0205.03.2003

…von den nachträglich zufließenden Zahlungen für Leistungen erhobene US-Steuer auf die österreichische Steuer anzurechnen. Das österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen von 1956 ist in Bezug auf veranlagte Steuern in der Regel bis einschließlich 1998 anzuwenden (siehe diesbezüglich Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 12. Jänner 1998…

04 4982/1-IV/4/98Österreichisch-amerikanisches Doppelbesteuerungsabkommen; Inkrafttreten und Wirksamkeitsbeginn
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 4982/1-IV/4/9812.01.1998

…Doppelbesteuerungsabkommens vorgesehene optionale Weiteranwendung des alten Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956, BGBl. Nr. 232/1957, hingewiesen. Gemäß dieser Bestimmung kann der abkommensberechtigte Abgabenpflichtige dafür optieren, dass das Doppelbesteuerungsabkommen aus 1956 noch für ein weiteres Jahr (nach dem ersten Jahr der allgemeinen Anwendung des neuen Doppelbesteuerungsabkommens…

94.826–8/1957Anwendung der steuerrechtlichen Vereinbarungen mit der Bundesrepublik Deutschland auf das Saarland
geltende FassungErlässe & InformationenErlass94.826–8/195703.09.1957

Durch den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik von 27. Oktober 1956 zur Regelung der Saarfrage (Saarvertrag), das Gesetz vom 23. Dezember 1956 über die Eingliederung des Saarlandes (deutsches BGBl. 1956 I S. 1011) und das saarländische Gesetz vom 12. Juni 1957…

04 1482/27-IV/4/90Österreichisch-deutsches Doppelbesteuerungsabkommen; Amtshilfevertrag/Steuer; Erweiterung des territorialen Geltungsbereiches auf das Gebiet der ehemaligen DDR ab 1. Jänner 1991
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 1482/27-IV/4/9020.11.1990

Aufgrund einer österreichisch-deutschen Verständigung wird mitgeteilt, dass der territoriale Anwendungsbereich der österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Einkommens- und Vermögensbesteuerung (BGBl. Nr. 221/1955, AÖF Nr. 280/1955) und auf dem Gebiete der Erbschaftsbesteuerung (BGBl. Nr. 220/1955, AÖF Nr. 281/1955) sowie…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 2/2

…bildet den "Höchstbetrag", bis zu dem eine Anrechnung der ausländischen Steuer zulässig ist (Rz. 83 Phillip-Loukota-Jirousek). Lösung Ausländische Steuern sind nach den Vorschriften von Doppelbesteuerungsabkommen bis zur Höhe jener österreichischen Einkommensteuer anzurechnen, die auf die Auslandseinkünfte entfällt (Anrechnungshöchstbetrag). In welcher Höhe Auslandseinkünfte bei…

04 2542/7-IV/4/85Anwendung des österreichisch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 29. Juni 1981, BGBl. Nr. 125/1985
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 2542/7-IV/4/8512.04.1985

Das Abkommen samt Zusatzprotokoll vom 29. Juni 1981 zwischen der Republik Österreich und der Republik Italien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ist am 6. April 1985 in Kraft getreten. Gemäß seinem…

04 4283/1-IV/4/92Steuerliche Behandlung der Gesellschafterdienstnehmer nach dem DBA Schweiz
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 4283/1-IV/4/9219.03.1992

Im Rahmen eines auf Artikel 25 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens gestützten Verständigungsverfahrens wurde Einigung erzielt, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens richtet.   19. März 1992…

04 3682/15-IV/4/90Revision des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens mit Wirkung ab 1. Jänner 1991
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 3682/15-IV/4/9028.12.1990

Am 18. Dezember 1989 wurde in Den Haag ein Revisionsprotokoll zum österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, das einerseits einen Nichtbesteuerungseffekt bei Hypothekarzinsen beseitigt und andererseits bei konzerninternen Dividendenzahlungen wieder ein Quellenbesteuerungsrecht einführt, und zwar in Höhe von 5%. Der Austausch der Ratifikationsurkunden zu dem Revisionsprotokoll hat…

BMF-010221/0421-VI/8/2016Verwaltungs- und technisches Personal ausländischer diplomatischer und berufskonsularischer Vertretungen in Österreich
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010221/0421-VI/8/201601.08.2016

…137a). Das Bundesministerium für Finanzen vertritt die Auffassung, dass in Österreich errichtete ausländische diplomatische und berufskonsularische Vertretungsbehörden bei Erfüllung der zu ihrem Aufgabenbereich zählenden Tätigkeiten in Ausübung öffentlicher Funktionen im Sinn der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen tätig sind; da diese Tätigkeit durch die Gesamtheit der zum…

04 4702/1-IV/4/93Österreichisch-tschechoslowakisches Doppelbesteuerungsabkommen – Anwendung auf die Gebiete der Nachfolgestaaten Slowakische Republik und Tschechische Republik
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 4702/1-IV/4/9327.01.1993

Aus gegebenem Anlass wird mitgeteilt, dass das Abkommen vom 5. März 1978, BGBl. Nr. 34/1979 (AÖF Nr. 71/1979), zwischen der Republik Österreich und der (vormaligen) Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen bis…

BMF-010221/0009-IV/4/2013Verständigungsgespräche mit Liechtenstein betreffend Art. 19 Abs. 1 DBA Österreich-Liechtenstein
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0009-IV/4/201318.02.2013

Art. 19 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich-Liechtenstein, BGBl. Nr. 24/1971, ist - unabhängig von der konkreten Tätigkeit des Einzelnen - auf alle Dienstnehmer eines Vertragsstaats oder einer seiner Gebietskörperschaften anzuwenden, sofern der Vertragsstaat oder die Gebietskörperschaft öffentliche Funktionen ausüben. Die Besteuerung der Bezüge von Bediensteten…

2021-0.410.198Sammelerlass zur Bereinigung überholter Erlassaussagen betreffend die Auslegung des DBA-Deutschland
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.410.19817.06.2021

…3-IV/4/86, AÖF Nr. 31/1987, betreffend die Besteuerung von Einkünften wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nach dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen ist überholt und daher aufzuheben, da dessen Regelungsinhalt vom Wortlaut des Art. 16 des gegenwärtig in Kraft stehenden DBA-Deutschland (BGBl. III Nr…

BMF-010221/3371-IV/4/2010Zusammenfassung der im Ergebnisprotokoll vom 13. August 2010 abgestimmten Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3371-IV/4/201021.12.2010

Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Fragen zur Besteuerung von Abfindungszahlungen nach Artikel 15 des Abkommens behandelt. Diese Konsultationsvereinbarung ersetzt die Verständigungs- / Konsultationsvereinbarungen zu Abfindungen an Arbeitnehmer vom 23. Juni 1999 (1), vom 3. März 2000 (2) und vom 21./27. März 2006 (3…

BMF-010221/0792-VI/8/2013Konsultationsvereinbarung vom 6. November 2013 zwischen Österreich und Deutschland zur Neugestaltung der verwaltungsbehördlichen Zusammenarbeit im Bereich des Informationsaustauschs in Steuersachen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0792-VI/8/201314.02.2014

…übereingekommen, dass aus Gründen der Rechtsvereinheitlichung und der Verwaltungsökonomie ab 1. Januar 2013 im Bereich des Informationsaustauschs in Steuersachen die Amtshilferichtlinie gegenüber dem AHV 1954 und dem zwischen den Vertragsstaaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen vom 24. August 2000 (DBA) in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 29. Dezember…

BMF-010221/0627-IV/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0627-IV/4/201218.10.2012Teil 1/2

…Drittstaaten (zB Schweiz), sind diese Kapitaleinkünfte auch dann von der inländischen Besteuerung zu entlasten, wenn die Kapitalanlagen auf dem Depot einer inländischen Bank gehalten werden. Bei den nach OECD-Standards abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen gilt dies auch dann, wenn in Österreich ein Zweitwohnsitz unterhalten wird, der (auf…

BMF-010221/0627-IV/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0627-IV/4/201218.10.2012Teil 2/2

…es mit einer nichtamtlichen Bestätigung nur dann bewenden lassen, wenn es zur gefestigten Konzeption des Einkommensteuerrechtes dieses Landes gehört, den Gestellungsnehmer als steuerlichen Arbeitgeber zu werten. Bei Doppelbesteuerungsabkommen, die das Steuerfreistellungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vorsehen, kann bei kurzfristiger Auslandsentsendung sonach vom Lohnsteuerabzug nicht allein…

04 1482/13-IV/4/00Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 1482/13-IV/4/0003.05.2000

…die österreichische Einkommensteuer anzurechnen. Diese in Bezug auf Kapitalauszahlung gegebene Rechtslage wird sich allerdings ab dem Wirksamwerden des paraphierten neuen Doppelbesteuerungsabkommens ändern. Denn nach dem neuen Abkommen wird dem Quellenstaat für Sparzinsen generell das Besteuerungsrecht entzogen werden (EAS 389 und EAS 1561). (Abschnitt A Pkt…

2023-0.913.349Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.913.34922.12.2023Teil 1/2

…in Deutschland. 1. Ermittlung der tatsächlichen Arbeitstage a) Diese betragen 230 Tage. b) Diese betragen 156 Tage. 2. Ermittlung der Höchstgrenze a) 230 Tage * 20% = 46 Tage, jedoch Kürzung auf 45 Tage. b) 156 Tage * 20% = 31,2 Tage, Aufrundung auf 32 Tage…

BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 1/2

…5 Abs. 4 DBA Niederlande begründet wird (siehe auch dBMF, Schreiben betr. deutsch-niederländisches Doppelbesteuerungsabkommen; Verständigungsvereinbarung zur Besteuerung der Gewinne von in den Niederlanden ansässigen Blumenhändlern mit Umsätzen in Deutschland, 11.10.2002). Denn für das Vorliegen einer Vertreterbetriebstätte ist eine feste Einrichtung nicht erforderlich…

BMF-010221/0636-VI/8/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0636-VI/8/201307.10.2013

…nur bis zu dem Betrag angerechnet werden kann, der im Ausland gezahlt werden musste; die steuerpflichtige Person muss daher die auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens oder auf Grund des innerstaatlichen Rechts ( EAS 1916 ) bestehenden Steuervorteile ausnützen. Darüber hinaus gilt, dass eine im Ansässigkeitsstaat Österreich bestehende Steuerbegünstigung…