Im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise betreffend die Bevorratung von Donauschiffen im grenzüberschreitenden Verkehr werden nachfolgende Verfahrensdetails festgelegt. Die Ausführungen dieses Erlasses sind in Kombination mit den Regelungen der Findok-Arbeitsrichtlinie ZK-2630 anzuwenden. Dies gilt insbesondere auch für Bordverkäufe von verbrauchsteuerpflichtigen Waren. Mit 1.7…
Im Hinblick auf eine Vorgangsweise im Interesse der Wirtschaftlichkeit und Rechtssicherheit bei der Betankung von Donauschiffen wird der Erlass GZ. VS-1131/13-III/11/96 vom 14. Juni 1996 aufgehoben und durch die folgende Regelung ersetzt: Gemäß § 4 Abs. 1 Z 2…
…sie mit Wirkung ab 1. Oktober 2009 aufgehoben. Rz 3984 der Umsatzsteuerrichtlinien 2000 lautet: "Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung liegt bei einer Lieferung von Treibstoff zwecks Betankung von Kraftfahrzeugen (zB LKW) oder von gewerblichen Schiffen (zB Donauschiffe) schon deshalb nicht vor, weil nicht nachgewiesen werden kann…