Im Rahmen eines gemäß Artikel 25 DBA Liechtenstein, BGBl. Nr. 24/1971, durchgeführten Konsultationsverfahrens wurde seitens der liechtensteinischen Steuerverwaltung die Bereitschaft bekundet, österreichische Unternehmen, die in Liechtenstein durch Betriebstätten tätig sind und im Betriebstättenvermögen Anteile an liechtensteinischen Kapitalgesellschaften halten, hinsichtlich der Gewinnausschüttung auf der Basis…
…Überlassungsverträge mit ausländischen Arbeitskräfteüberlassern oder auch durch solche mit inländischen Überlassern gebildet wird. EAS 3201 grenzt dieses Erfordernis - obgleich es aus EU-Diskriminierungsverboten hergeleitet ist - nicht auf Entsendungen in EU-Staaten ein. Denn auch bei Nicht-EU-Staaten kann man es mit einer nichtamtlichen Bestätigung…
…Kontrollmaßnahmen be- oder verhindert werden oder die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Förderung innerhalb des für die Aufbewahrung der Unterlagen vorgesehenen Zeitraumes nicht mehr belegbar ist, oder die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes oder des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder das Diskriminierungsverbot gemäß § 7b Behinderteneinstellungsgesetz vom Förderungsnehmer nicht beachtet wurden…
…Kontrollmaßnahmen be- oder verhindert werden oder die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Förderung innerhalb des für die Aufbewahrung der Unterlagen vorgesehenen Zeitraumes nicht mehr belegbar ist, oder die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes oder des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder das Diskriminierungsverbot gemäß § 7b Behinderteneinstellungsgesetz vom Förderungsnehmer nicht beachtet wurden…
…Kontrollmaßnahmen be- oder verhindert werden oder die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Förderung innerhalb des für die Aufbewahrung der Unterlagen vorgesehenen Zeitraumes nicht mehr belegbar ist, oder die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes oder des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder das Diskriminierungsverbot gemäß § 7b Behinderteneinstellungsgesetz vom Förderungsnehmer nicht beachtet wurden…
…Kontrollmaßnahmen be- oder verhindert werden oder die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Förderung innerhalb des für die Aufbewahrung der Unterlagen vorgesehenen Zeitraumes nicht mehr belegbar ist, oder die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes oder des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder das Diskriminierungsverbot gemäß § 7b Behinderteneinstellungsgesetz vom Förderungsnehmer nicht beachtet wurden…
…Kontrollmaßnahmen be- oder verhindert werden oder die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Förderung innerhalb des für die Aufbewahrung der Unterlagen vorgesehenen Zeitraumes nicht mehr belegbar ist, oder die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes oder des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes oder das Diskriminierungsverbot gemäß § 7b Behinderteneinstellungsgesetz vom Förderungsnehmer nicht beachtet wurden…
…Optionsmöglichkeit. Gleiches gilt sinngemäß auch für die Slowakei. Da die Grundlage der Anwendungsberechtigung des § 1 Abs 4 EStG 1988 das DBA-Diskriminierungsverbot ist, spielt das Datum des Beitritts der Slowakei zur EU im gegebenen Zusammenhang keine Rolle, da in der Slowakei ansässige österreichische Staatsbürger ja…
…in denen sich aus dem Betriebstätten-Diskriminierungsverbot der DBA eine Entlastungsverpflichtung von der Abzugsbesteuerung ergibt. B e i s p i e l : Ein deutsches Beratungsunternehmen führt bei einem österreichischen Kunden eine neunmonatige Beratung durch und benützt während dieser Zeit vom Kunden zur Verfügung gestellte…
…1 EStG 1988 zu werten und würden damit dem Steuerabzug nach § 99 EStG 1988 unterliegen. Wird in einem solchen Fall die Abzugsbesteuerung als dem DBA-Diskriminierungsverbot widersprechend bezeichnet, kann der Steuerabzug unterlassen werden, wenn die steuerliche Erfassung des Gastlehrers mit seinen Betriebstätteneinkünften in Österreich ausreichend…