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04 3682/15-IV/4/90Revision des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens mit Wirkung ab 1. Jänner 1991
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 3682/15-IV/4/9028.12.1990

Am 18. Dezember 1989 wurde in Den Haag ein Revisionsprotokoll zum österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, das einerseits einen Nichtbesteuerungseffekt bei Hypothekarzinsen beseitigt und andererseits bei konzerninternen Dividendenzahlungen wieder ein Quellenbesteuerungsrecht einführt, und zwar in Höhe von 5%. Der Austausch der Ratifikationsurkunden zu dem Revisionsprotokoll hat…

BMF-010221/0402-IV/8/2019Österreichisch-niederländische Konsultationsvereinbarung zur Umsetzung von Verständigungsverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0402-IV/8/201913.01.2020

  Consultation agreement On the basis of a mutual agreement procedure according to Article 26 paragraph 3 of the Convention between the Republic of Austria and the Netherlands for the Avoidance of Double Taxation with respect to Taxes on Income and Capital signed on 1…

BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 1/2

1. DBA-Fragestellungen 1.1. Art. 5 OECD-MA - Investmentfondsgesellschaften 1.1.1. Sachverhalt 1. Betriebstätte: Im österreichischen Regionalbüro werden folgende Tätigkeiten durchgeführt: Durchführung von Markt- und makroökonomischen Analysen für Zentraleuropa. Analyse der Fondsportfolios für die vom Stammhaus verwalteten Investmentfonds, Aufzeigen von alternativen Investitionsmöglichkeiten und…

BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 2/2

…zB Schriftsteller, Vortragender, Wissenschafter, "Drittanstellung" von Vorständen)". Durch diese Ergänzung sollte in DBA-verträglicher Weise der bereits bisher geltende Grundsatz verdeutlicht werden, dass Einkünfte nur demjenigen steuerlich zugerechnet werden können, der diese Einkünfte generiert hat und der daher die Dispositionsgewalt für deren Erzielung innehat. Solange…

04 0101/25-IV/4/89Besteuerung von Ferialpraktikanten; Feststellung der Gegenseitigkeit
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0101/25-IV/4/8911.05.1990

Nachstehend wird eine aktuelle Liste jener Länder veröffentlicht, für die Feststellungen über die Gegenseitigkeit der Steuerbefreiung von Bezügen von Ferialpraktikanten getroffen werden konnten. Die Gegenseitigkeit ist gewährleistet: 1. uneingeschränkt hinsichtlich der Länder: | | Artikel | BGBl. Nr. | AÖF Nr. | Ägypten | XVII…