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2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 3/4

… Liechtenstein; Malaysia; Mexico**; Norwegen; Philippinen; San Marino; Schweden; Schweiz;22 Südkorea; Thailand; Tunesien. Bemerkung: Das Verständigungsverfahren steht in Österreich für Verrechnungspreisfälle offen, unabhängig davon, ob das DBA mit dem Partnerstaat eine Artikel 9 Abs. 2 OECD-MA nachgebildete Bestimmung enthält oder nicht (siehe B.1…

BMF-010221/0789-IV/4/2005Steuerliche Behandlung von international tätigen Gastlehrern
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0789-IV/4/200521.12.2005

1 Anwendung der DBA-Zuteilungsregeln 1. Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 21.08.1985, BStBl. II 1986, 5) ist bei Auslegung eines Doppelbesteuerungsabkommens zunächst von seinem Wortlaut, sodann vom Sinn und Vorschriftenzusammenhang innerhalb des Abkommens und schließlich von den Begriffsbestimmungen des innerstaatlichen Rechts…

2025-1.044.717Umfassende Amtshilfe im Bereich Steuern vom Einkommen (1. Jänner 2026)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-1.044.71718.12.2025

…hinausgeht. Als hierfür maßgebliche Rechtsgrundlagen kommen derzeit die RL 2011/16/EU, das multilaterale Amtshilfeabkommen, DBA-Auskunftsklauseln bzw. Abkommen über den Informationsaustausch (Tax Information Exchange Agreements - TIEA) in Betracht. Mit folgenden Staaten und Territorien besteht mit Stand 1. Jänner 2026 eine "umfassende" Amtshilfe: Ägypten, Albanien…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 5/5

…| Malta | Brasilien | Niederlande | China | Portugal | Deutschland | Schweden | Frankreich | Schweiz | Großbritannien | Slowakei | Indonesien | Thailand | Israel | Tunesien | Italien | Ungarn | Kanada | Zypern | Liechtenstein | Auch wenn im DBA…

BMF-010221/0145-IV/4/2009Auslegung des Begriffes der „Einladung“ in Artikel 20 DBA-Malaysia
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0145-IV/4/200924.02.2009

Auf Grund eines mit der malaysischen Finanzverwaltung durchgeführten Verständigungsverfahren wird zur Erzielung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Auslegung mitgeteilt: Der Begriff "auf Einladung" in Art. 20 des DBA-Malaysia, BGBl. Nr. 664/1990, ist so auszulegen, dass davon Fälle der Bewerbung und anschließender Einstellung…