…vom Grundsatz der Achtung der Vorschriften darstellt, ist sie eng auszulegen. Die Beweislast liegt bei der antragstellenden Partei, die sich darauf beruft durch die Leistung einer Sicherheit in ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art zu geraten. Im Hinblick auf Abschnitt 5.1. (Zahlungserleichterungen) wird angemerkt…
…Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer die Feststellungslast für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung. Das gilt grundsätzlich auch für das Wissen oder Wissenkönnen vom Tatplan eines Vor- oder Nachlieferanten. Die Schwierigkeit eines Negativbeweises ändert die Beweislast grundsätzlich nicht. Denn denjenigen, der sich auf das Nichtvorliegen von Tatsachen oder Umständen…
…ist eine diesbezügliche Haftung des Erwerbers gemäß § 14 BAO ausgeschlossen. Die Beweislast für das Kennen oder Kennen müssen trifft die Abgabenbehörde. § 14 BAO enthält keine dem § 1409 Abs. 2 ABGB entsprechende Regelung über eine Beweislastumkehr für Erwerbe durch nahe Angehörige (im Sinn des § 32 KO). …
…83/13/0047). Ebenso wenig erfordert die Bewilligung der Nachsicht die formelle Rechtskraft des Abgabenbescheides (oder des Haftungsbescheides), aus dem die Abgabenschuldigkeit resultiert. Im Nachsichtsverfahren liegt das Hauptgewicht der Behauptungs- und Beweislast beim Nachsichtswerber (zB VwGH 26.2.2003, 98/13/0091; VwGH 28.4…
…Haftungen (insbesondere gemäß § 1409 ABGB und § 25 HGB) im Zivilrechtsweg nicht entgegensteht (VwGH 16.2.1988, 87/14/0059). Daher kann der Regelung über die Beweislastumkehr im § 1409 Abs. 2 ABGB für die Geltendmachung von Abgabenansprüchen ebenso Bedeutung zukommen wie dem Umstand, dass die Haftung…
…2014" (BMF 11.11.2014, BMF-010206/0101-VI/5/2014) ist daher weiterhin gültig. 3.14. "Nachgewiesener gemeiner Wert" Wenn der Steuerpflichtige den gemeinen Wert nachweist (zB anhand eines Sachverständigengutachtens mit Beweislastumkehr), muss er dann auch nachweisen, dass die Berechnung des Grundstückswertes nach dem…
…erfolgen. Welche Folgen hat es, wenn die Anzeige unterbleibt? Unterbleibt entgegen einer Meldeverpflichtung die Anzeige, gilt (zB im Rahmen einer Betriebsprüfung beim Auftreten ungeklärter Vermögenszuwächse) eine Beweislastumkehr. Der oder die Abgabenpflichtige muss in einem solchen Fall den Nachweis erbringen, dass tatsächlich eine Schenkung erfolgt ist…