…Betriebsstätte, sondern ist gemäß § 3a Abs. 7 UStG 1994 an dem Ort, an dem der Unternehmer den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat. Dies ist sein Wohnsitz im Ausland, wenn dort die Handlungen zur zentralen Verwaltung des Unternehmens vorgenommen werden. Mangels Steuerbarkeit der Leistungen in Österreich…
…4.1. Sachverhalt Eine GmbH wird durch Eintragung ins österreichische Firmenbuch in Österreich gegründet. Es handelt sich somit um eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft in Österreich. Geschäftsführer sind ausländische Personen. Es erfolgt jedenfalls keine Eintragung gemäß § 12 UGB einer "Inländischen Zweigniederlassung ausländischer Rechtsträger" sondern gemäß § 2…
…UStR 2000 Rz 3911) Aufzeichnungsverpflichtung für Umsätze iSd Art. 3a Abs. 6 UstG 1994 Ein Unternehmer aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet hat in Österreich eine Zweigniederlassung. Als betriebliche Fahrzeuge werden in der österreichischen Zweigniederlassung Personenkraftwagen, die am Stammsitz im Ausland zugelassen sind, von inländischen Dienstnehmern genutzt…
…kommt nur dann in Betracht, wenn eine inländische GmbH im Ausland eine Betriebsstätte unterhält (zB ausländische Zweigniederlassung), mit deren geschäftlicher Leitung der Geschäftsführer der inländischen GmbH betraut ist, ohne dafür ein gesondertes Geschäftsführerentgelt zu beziehen. Dann unterliegt nur der auf die österreichische Betriebsstätte entfallende Bezugsteil…
…in eben dieser Zweigniederlassung als gelegen angesehen werden. Die genannte Verständigungsvereinbarung mit Deutschland betrifft daher nach österreichischer Auffassung nur Fälle, in denen der Geschäftsführer die Aufgaben der GmbH-Firmenzentrale wahrnimmt, nicht hingegen Fälle, in denen sich der Tätigkeitsbereich des Geschäftsführers dermaßen stark auf die Betriebstätte…
…das Betriebsvermögen einer Betriebstätte darstellt, bzw. Art. 13 Abs. 1 DBA-Italien, BGBl. Nr. 125/1985, betreffend Gewinne aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens. Das Besteuerungsrecht wird in diesen Fällen dem Betriebstätten- bzw. Lagestaat zugeteilt, somit in beiden Fällen Österreich. Da im Verhältnis zu Italien jedoch…
…EStG 1988 bzw. § 1 Abs. 2 KStG 1988 in Österreich aufgrund des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts, des Sitzes oder des Ortes der Geschäftsleitung unbeschränkt steuerpflichtig sind, sind im Regelfall auch "ansässig" im Sinne eines Abkommens. Die DBA-rechtliche Ansässigkeit kann indes nicht in allen Fällen…
…SFR 4.500 | € 2.880 | 11,49% | 7,36% | 6,01% | 3,08% | SFR 9.000 | € 5.760 | 18,75% | 15,42% | 12,80% | 10,35% In Österreich sind die Kinderzulagen steuerfrei…
…ist die Wohnung keine feste Geschäftseinrichtung von RCo und damit keine Betriebsstätte von RCo in Staat S. 4. Anwendung Die im Update zum OECD-MK 2025 erfolgten klarstellenden Ausführungen zur Anwendung und Auslegung des Art. 5 OECD-MA sind grundsätzlich auf alle österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen anzuwenden…
Mitglieder des administrativen und technischen Personals der in Österreich errichteten Botschaften, Berufskonsulate und ständigen Vertretungen bei internationalen Organisationen (ausgewiesen durch einen blauen Lichtbildausweis des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten - "blaue Legitimationskarte") und die zu ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder sind gemäß Art. 37 Abs. 2 der Wiener…
…Mitgliedstaates zur gleichen Zeit und mit den gleichen Angaben einzubringen (§ 8 Abs. 3 und 6 EU-BStbG). Eine Ausnahme gilt für (in Österreich oder im EU-Ausland ansässige) natürliche Personen bzw. kleinere Unternehmen, welche die Streitbeilegungsbeschwerde auch nur bei der zuständigen Behörde ihres Ansässigkeitsstaats einbringen…
…AÖF Nr. 230/2004 idF 62/2006 "Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen" wird wie folgt geändert: "Die Bestätigung der Ansässigkeit im Sinne des jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens hat durch das für die Erhebung der Abgabe vom Einkommen…
…diskriminierungsfreie Behandlung österreichischer Arbeitskräfteüberlasser zu bestätigen, weil dies offen lässt, ob das Vergleichsobjekt nur durch Überlassungsverträge mit ausländischen Arbeitskräfteüberlassern oder auch durch solche mit inländischen Überlassern gebildet wird. EAS 3201 grenzt dieses Erfordernis - obgleich es aus EU-Diskriminierungsverboten hergeleitet ist - nicht auf Entsendungen in EU…
In der Frage der Gewinnabgrenzung bei schweizerischen Finanzierungsbetriebstätten ist gemäß Artikel 25 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung ein Verständigungsverfahren durchgeführt worden. Das BM für Finanzen hat sich demnach der schweizerischen Auffassung angeschlossen, dass der "AOA" (Authorized OECD Approach) nicht als rechtsverbindliche Grundlage…
…230/2004 idF AÖF Nr. 125/2007 "Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbestätigungen" wird wie folgt geändert: "(2) Die Bestätigung der Ansässigkeit im Sinne des jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens hat durch das für die Erhebung der Abgabe vom…
…österreichischen Vertriebspartnern (konzessionierte Finanzdienstleistungsunternehmen). Verwaltung und Unterstützung der Vertriebspartner hinsichtlich Marketing für und in Zentraleuropa. Begründen die Regionalbüros 1 und 2 Betriebstätten in Österreich oder liegen bloße Vorbereitungs- bzw. Hilfstätigkeiten (vgl. EAS 2592, 24.03.2005) vor? 1.1.2. BMF/FB IStR Nach österreichischem…
…Kaufpreisforderung (zB Konkurs des österr. Käufers) der steuerlichen Verwertung in der Schweiz zu überlassen. (Abschnitt B Punkt 3 des Ergebnisprotokolls vom 10. Dezember 1999) 4. Mietrechte an schweizerischen Liegenschaften Die Verwertung von Mietrechten, die in Österreich Ansässige an schweizerischen Liegenschaften besitzen, durch Abschluss von Submietverträgen…
…öffentlichen Rechts sind die Rz 17 bzw. die Rz 18 zu beachten. 6.5.2. Inländischer Überlasser 6.5.2.1. Steuerschuldner Rz 104 Bei Überlassungen ist der inländische Überlasser Steuerschuldner. Inländischer Überlasser ist ein (in- oder ausländischer) Unternehmer, der eine inländische Betriebsstätte (Geschäftsstelle) unterhält…
Kann man zur Vermeidung der steuerlichen Erfassung des DE in Österreich und des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes den Liefervorgang auch in ein Dreiecksgeschäft (Lieferung: FR an DE an Ö1) und eine daran anschließende, davon unabhängige steuerpflichtige Inlandslieferung (Ö1 an Ö2) "zerlegen" und damit die Vereinfachungsregelung für…
…auch in einem anderen Staat nach dessen innerstaatlichen und gemeinschaftsrechtskonformen Bestimmungen berücksichtigt werden? Lösung Freigebige Zuwendungen können grundsätzlich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nach § 4a Abs. 2 Z 3 EStG 1988 (als Betriebsausgaben) bzw. § 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 (als Sonderausgaben) in Österreich abgesetzt…