…AÖF Nr. 152/1964, auf dem Vordruck R-A1 vorgesehene Bestätigungsvermerk der luxemburgischen Steuerverwaltung zeigt an, dass die luxemburgische Steuerverwaltung bei den steuerpflichtigen Personen die tatsächliche Versteuerung der im Antrag angegebenen Kapitalerträge überwacht. 4. Beteiligungen an luxemburgischen Investment-Gesellschaften im Sinn des Gesetzes vom 30…
…Material, Personal, … Jahresabschluss vorangegangenes Wirtschaftsjahr (inkl. Lagebericht + Bestätigungsvermerk) bei juristischen Personen auch im Firmenbuch (Jahresabschluss) abfragbar: https://ls2.portal.at/at.gv.justiz.fbw/ds/jahresabschluss/formular Bankbestätigungen, zB Kreditrahmen, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Zu b) Behördliche Anordnung des Betretungsverbotes aufgrund von COVID-19…
…3 EStG 1988 vorgesehenen gesetzlichen Voraussetzungen jährlich von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. Siehe dazu Punkt 11. Die Prüfung des Wirtschaftsprüfers hat neben der Prüfung des Rechnungs- oder Jahresabschlusses, die mit einem förmlichen Bestätigungsvermerk abgeschlossen werden muss, auch die Prüfung der in § 4a Z 4 lit…
…ebenso fiktive Schuldentilgungsdauer, eingeschränkter Bestätigungsvermerk mangels Überprüfungsmöglichkeit der Werthaltigkeit von Auslandsbeteiligungen und festgestellte Insolvenzgefährdung. Konkret ist trotz Gewinnsituation des Unternehmens durch die Zinszahlungen für das Darlehen über € 74 Mio. zumindest in den auf die Darlehensaufnahme folgenden fünf Jahren mit keinen Ertragsteuern zu rechnen. Fragestellung…
1. Allgemeines 1.1. Übermittlung von Anbringen Abgabenrechtliche Anbringen zur Geltendmachung von Rechten und Pflichten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen sind grundsätzlich schriftlich einzubringen (§ 85 Abs. 1 BAO). Das bedeutet, dass sie mit einer eigenhändigen Unterschrift des Einschreiters versehen sein müssen. Von der Unterschrift des…
(1) Bezieht ein(e) in Österreich ansässige(r) Abgabepflichtige(r) im Ausland besteuerte Einkünfte, die auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen im Ausland zur Gänze oder teilweise von der Steuer zu entlasten sind, und ist hiefür ein Nachweis über den Bestand der Ansässigkeit im Sinne des…
Absatz 2 des Erlasses des BM f. Finanzen vom 23. August 2004, Z 04 0101/31-IV/4/04, AÖF Nr. 230/2004 idF 62/2006 "Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen" wird wie folgt geändert: "Die…
Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 3 DBA-Portugal, BGBl Nr. 85/1972 idF BGBl. III Nr. 93/2018, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Portugals in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung an der Quelle oder der…
Auf Grund des Umzugs des Bundesministeriums für Finanzen wird die im Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004, AÖF Nr. 230/2004 idF AÖF Nr. 125/2007 genannte Adresse geändert. Absatz 2 des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004…
(1) Die Abkommensberechtigung eines im Ausland ansässigen Einkünfteempfängers ist grundsätzlich sowohl bei der Entlastung an der Quelle als auch im Rückerstattungsverfahren unter Verwendung der vom BMF für diese Zwecke aufgelegten Formulare entsprechend § 138 BAO glaubhaft zu machen (zB der Formulare zur Entlastung an der Quelle…
Die Konsultationsvereinbarung betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Griechenland und Österreich im Sinne des Artikels 4 des Abkommens zwischen Österreich und Griechenland. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw. zur Rückerstattung von griechischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem…
Im Rahmen eines nach Art. 25 Abs. 4 DBA-Belgien, BGBl Nr. 415/1973 idF BGBl III Nr. 7/2016, BGBl III Nr. 93/2018, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Belgiens in Bezug auf die Ausstellung von Ansässigkeitsbestätigungen für Zwecke der Steuerentlastung…