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BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…bei verfrühten Anträgen gemäß § 295 Abs. 4 BAO und im Einvernehmen mit dem Antragsteller, mit der Erledigung des Antrages gemäß § 295 Abs. 4 BAO bis zur Entscheidung über die Beschwerde gegen den "Feststellungsbescheid" zuzuwarten. 31. Bescheidabänderung Aufhebung eines Erstbescheides nach Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung 31.1…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…Gesellschafter erlassen. Hinsichtlich der atypisch Stillen erging am selben Tag ein Nichtfeststellungsbescheid unter derselben Steuernummer. Die betroffenen Einkommensteuerbescheide wurden sodann gemäß § 295 Abs. 1 BAO unter Bezug auf eine Mitteilung des für die Feststellung zuständigen Finanzamtes mit Hinweis auf die Steuernummer und Datum geändert. Die…

BMF-010220/0133-III/11/2019Information zur Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000); Erkenntnis des VwGH vom 27. März 2019, Ro 2019/13/0006
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010220/0133-III/11/201917.07.2019

…Abgabenanspruches gemäß § 295a BAO hat. § 201 Abs. 3 Z 1 BAO ist im Hinblick auf § 9 Abs. 2a ALSAG nicht anwendbar. § 201 Abs. 3 Z 3 BAO ist nicht anwendbar, weil eine geänderte Rechtsprechung keinen Grund für eine Bescheidänderung oder eine Bescheidaufhebung gem. § 295 BAO…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…bis 303 BAO zulässig. 34. Bescheidabänderung - Antrag gemäß § 295 Abs. 4 BAO nach alter Rechtslage rechtzeitig 34.1. Bezughabende Norm § 304 BAO 34.2. Sachverhalt Ein Antrag nach § 295 Abs. 4 BAO wurde noch 2013 rechtzeitig gemäß § 295 Abs. 4 BAO iVm § 304 BAO (alte…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…sich vor allem aus erstmaligen Veranlagungen (Zinsenbemessungsgrundlage: Differenz zwischen festgesetzter Abgabe und allfälligen Vorauszahlungen) Bescheidänderungen, aus denen sich eine höhere Festsetzung gegenüber dem bisherigen Bescheid ergibt, zB Änderung gemäß § 295 BAO (Zinsenbemessungsgrundlage: Differenz zwischen nunmehriger und seinerzeitiger Festsetzung). Der Abgabepflichtige kann Nachforderungszinsen vermeiden oder verringern…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…Bescheide gemäß § 295 Abs. 1 BAO. In diesen automationsunterstützt ergangenen Bescheiden werden keine Feststellungen über den Verlustvortrag vorgenommen. 17.2. Frage Wie und in welchen Bescheiden kann/muss über die Vortragsfähigkeit von Verlusten abgesprochen werden? 17.3. Lösung Der Zweck einer Feststellung von Einkünften gemäß…

BMF-010219/0431-VI/4/2007Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0431-VI/4/200715.10.2007

…werden. Die rechtskräftigen Bescheide für die Folgejahre 2001 bis 2003 können auch nach Eintritt der Verjährung gemäß § 295 Abs. 3 BAO geändert und die Eigenverbrauchsbesteuerung vorgenommen werden. Vorläufige Veranlagungen für die Jahre 2001 bis 2003 sind nicht zweckmäßig. § 3a Abs. 4 und Art. 3a Abs…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…für § 295 Abs. 3 BAO (vgl. dazu Ritz, BAO³, § 303 Tz 22 und 23). Für beide Verfahrenstitel stellt jedoch laut obiger Ausführungen die Parteienidentität eine unabdingbare Voraussetzung dar. Für eine vorläufige Festsetzung gemäß § 200 Abs. 1 BAO wäre sie nicht zwingend erforderlich. Zusammenfassend ist festzuhalten…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

… 295 BAO gestützten Bescheides, SWK 2005, S 926). Mit Bescheid vom 5. Juni 2007 hat das Finanzamt A den Bescheid vom 14. Dezember 2006 über die Nichtdurchführung der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte gemäß § 299 Abs. 1 BAO aufgehoben und gleichzeitig einen Bescheid nach…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…zur Änderung gemäß § 295 BAO, Erlass des BMF vom 30.01.2007, BMF-010103/0004-VI/2007, Abschnitt 4). Auch im Rahmen einer Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerveranlagung spricht grundsätzlich nichts dagegen, bereits im Verlustentstehungsjahr mittels eines Feststellungsbescheides nach § 92 Abs. 1 lit. b BAO über die…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…ist daher nicht nur das (ordentliche) Rechtsmittelverfahren wiederum offen, sondern es lebt auch eine gemäß § 212a Abs. 5 BAO ablaufverfügte Aussetzung der Einhebung wiederum auf, ohne dass dazu eine neuerliche Antragstellung und bescheidmäßige Erledigung nach § 212a Abs. 1 BAO erforderlich wären. 29. Rückzahlungssperre 29.1…

BMF-010103/0004-VI/2007Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0004-VI/200730.01.2007

… 188 BAO) gerichtete Anregungen der Partei, Anbringen, die eine Änderung oder Aufhebung von Grundlagenbescheiden abgeleiteter Bescheide gemäß § 295 BAO anregen, auf Endgültigerklärung bzw. auf Erlassung des endgültigen Bescheides wegen Wegfalles der Ungewissheit (im Sinn des § 200 Abs. 1 BAO) gerichtete Anbringen, Anregungen auf amtswegige Fortschreibung…

2026-0.467.895Zustellabfolge Aufhebungs- und Sachbescheide
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.467.89501.06.2026

Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…

BMF-010221/0367-IV/4/2013Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbestätigungen; Änderung des Erlasses
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0367-IV/4/201328.06.2013

  Auf Grund des Umzugs des Bundesministeriums für Finanzen wird die im Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004, AÖF Nr. 230/2004 idF AÖF Nr. 125/2007 genannte Adresse geändert. Absatz 2 des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004…

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

…188 BAO) ist nicht durch die Bemessungsverjährung betroffen (vgl. zB VwGH 22.4.1998, 93/13/0277). Allerdings werden im Ermessen liegende Maßnahmen (zB Abänderungen gemäß § 295a BAO) im Allgemeinen aus Ermessensüberlegungen zu unterbleiben haben, wenn die Verjährung aller abgeleiteten Abgaben der Anpassung (§ 295 Abs…

BMF-010221/0028-IV/8/2019Änderungen im Verfahren bei der Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0028-IV/8/201929.01.2019

…Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart einzureichen ist, unter Verwendung der dafür vorgesehenen Web-Formulare, erwirkt werden. § 240 Abs. 3 BAO ist anzuwenden. Der Antrag kann somit bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf das Jahr der Einbehaltung folgt, gestellt werden, selbst wenn in einem DBA…

2022-0.235.942Information betreffend Herabsetzung von Einkommensteuer- / Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen aufgrund steigender Energiekosten
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.235.94201.04.2022

…Heizöl belastet dabei nicht nur die Ergebnisse dieser Unternehmen, sondern auch kurzfristig ihre Liquiditätssituation. Vor diesem Hintergrund soll im Hinblick auf die bestehende Möglichkeit, die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2022 gemäß § 45 Abs. 4 EStG 1988 herabsetzen zu lassen, eine einheitliche verwaltungsökonomische Vorgangsweise festgelegt werden: …

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009

BMF-010103/0057-VI/2009Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293b BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0057-VI/200919.05.2009

…rechtswidrigerweise (zB unter Verletzung des § 42 Abs. 1 EStG 1988) nicht elektronisch (sondern auf Papier) eingereicht werden. Nur die erste Erklärung (und nicht auch eine diese später berichtigende Eingabe, wie etwa eine Anzeige gemäß § 139 BAO) gilt als Abgabenerklärung (vgl. zB VwGH 24.04.1996…

2022-0.902.888Information zu der am 1. Jänner 2023 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Kraftfahrzeugsteuer (GK-0900)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.902.88821.12.2022

Die in § 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992 enthaltene Steuerbefreiung wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 2023 geändert und lautet nunmehr: "9.Kraftfahrzeuge, die auf Grund ihres Antriebes (insbesondere Elektro oder Wasserstoff) einen CO2-Emissionswert von 0 g/km aufweisen;" Diese Änderung wurde bereits…