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BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…der der Schenkungsmeldung unterliegt, wenn er unentgeltlich und mit Bereicherungswillen übertragen wird. Im konkreten Fall handelt es sich nicht um Unentgeltlichkeit, weil die Nichte sowohl die Betriebskosten als auch die Kosten für die Reparaturrücklage zu tragen hat und darüberhinaus die Kosten für eine umfangreiche Generalsanierung…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…besteht kein Bereicherungswille und er erfüllt nur den letzten Willen des Erblassers. Hingegen hat der Erblasser dem Erben B nicht angeordnet, der Schwester E etwas zu übertragen. Die Schenkung der 80.000 Euro von B an E, erfolgt aus dessen eigenem Antrieb und mit Bereicherungswillen…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…Allgemeines Schenkungen (im Sinn des § 3 ErbStG 1955) sind Zuwendungen, die unentgeltlich und freigebig erfolgen, zu einer Bereicherung des Erwerbers führen, wenn ein Bereicherungswille vorliegt. Erfolgt die Zuwendung in Erfüllung einer Rechtspflicht, so liegt keine Schenkung vor (zB VwGH 17.09.1992, 91/16/0086…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 2/2

…Grunderwerbsteuer (Verminderung) und der Schenkungssteuer (Erhöhung) durchzuführen, weil bei einer gemischten Schenkung die Übergabe bereits vom Bereicherungswillen getragen war. Die Bereicherungsabsicht muss sich nicht auf das Ausmaß der Bereicherung bezogen haben, der grundsätzliche Bereicherungswille ist für Berichtigung der Schenkungssteuer ausreichend. Ob eine gemischte Schenkung vorliegt…