…EUR 966,65, werden 90% der Bemessungsgrundlage zuzüglich eines Betrages von 100 Euro (Einkommensentgang aus selbständiger Arbeit und/oder Gewerbebetrieb) in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses ersetzt. Förderungswerber mit steuerpflichtigen Nebeneinkünften sind von dieser Berechnungsmethode ausgeschlossen. Die Deckelung gemäß Punkt 5.5. lit. b kann zur…
…EUR 966,65, werden 90% der Bemessungsgrundlage zuzüglich eines Betrages von 100 Euro (Einkommensentgang aus selbständiger Arbeit und/oder Gewerbebetrieb) in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses ersetzt. Förderungswerber mit steuerpflichtigen Nebeneinkünften sind von dieser Berechnungsmethode ausgeschlossen. Die Deckelung gemäß Punkt 5.5. lit. b kann zur…
…oder Gewerbebetrieb von max. EUR 966,65 werden 90% der Bemessungsgrundlage (Einkommensentgang aus selbständiger Arbeit und/oder Gewerbebetrieb) in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses ersetzt. Förderungswerber mit steuerpflichtigen Nebeneinkünften sind von dieser Berechnungsmethode ausgeschlossen. Die Deckelung gemäß Punkt 5.5. lit. b kann zur Verminderung…
…| 360 | 1.000 | 3,96 | 3 | 8 | 600 | 1.000 | 4,8 | 4 1.3.2. Erforderliche Informationen und Nachweise Die Anwendbarkeit dieser Berechnungsmethode setzt voraus, dass dem Steuerschuldner (zB Inhaber eines Steuerlagers, registrierter Empfänger…
…Großteils des vorhandenen Kapitals an die Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung bei gleichzeitiger Unterkapitalisierung der anderen Bereiche der KöR hat, so kann die gewählte Berechnungsmethode schon insofern nicht sachgerecht sein, als die fehlende Liquidität der anderen Bereiche der KöR (bei etwa gleichbleibendem Umfang der unterschiedlichen Bereiche) in…
…bzw. der selbstberechnete Abgabenbetrag. Zur Berücksichtigung des durch die verspätete Einreichung einer Abgabenerklärung erreichten finanziellen Vorteiles könnte (bei der Ermessensübung) folgende Berechnungsmethode bei der Wahl des Prozentsatzes herangezogen werden: Zunächst wird unter Berücksichtigung aller anderen für die Ermessensübung maßgeblichen Umstände das Ausmaß (der Prozentsatz) gewählt…
…widerspricht es dem Sinn des Gesetzes, dass jemand, der beispielsweise ein höheres Einkommen ohne Sanierungsgewinn hat als in diesem Beispiel letztlich eine höhere Entlastung seines Sanierungsgewinnes enthält. Andererseits würde eine Nichtfestsetzung iSd der zweiten Berechnungsmethode dazu führen, dass eine Festsetzung unter der Mindest-KöSt (nämlich…
…nur) auf den Wert des Steuervorteils (vgl. Initiativantrag 983/A, XXVI GP, S 41) selbst. Die Berechnung ist nach allgemein anerkannten Berechnungsmethoden vorzunehmen. In Fällen, in denen eine Gestaltung mehrere Transaktionen umfasst, sind diese Transaktionen kumuliert zu betrachten. Zu melden ist in diesen Fällen daher…
…0,07217) darf nicht verwendet werden. Eine Rundung auf 13,856 oder 13,86 oder gar auf 14,00 ist unzulässig! Allerdings lässt die kleine Euro-Verordnung für die Umrechnung auch andere Berechnungsmethoden zu, wenn sie zu denselben Ergebnissen führen. Rundungsregeln Zu zahlende oder…
Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers…
1. Möglichkeit eines Zuschlages gemäß § 4 Abs. 2 EStG 1988 idF AbgÄG 2012 bei einer verunglückten Einbringung 1. Möglichkeit eines Zuschlages gemäß § 4 Abs. 2 EStG 1988 idF AbgÄG 2012 bei einer verunglückten Einbringung 1.1. Bezughabende Norm § 4 Abs. 2 EStG 1988 idF AbgÄG…
1. DBA-Fragestellungen 1.1. Art. 4 Abs. 2 und Art. 5 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002; § 1 Abs. 2 und 3 EStG 1988 - Wohnsitz bzw. Mittelpunkt der Lebensinteressen 1.1.1. Sachverhalt a) Der Steuerpflichtige hat in Österreich einen Wohnsitz und…
I. Allgemeines A. Rechtslage ab 1. Jänner 1994 1. Durch Art. XI des Steuerreformgesetzes 1993, BGBl. Nr. 818/1993, wurde ua. der mit 1. Jänner 1989 begonnene Hauptfeststellungszeitraum der Einheitswerte des Betriebsvermögens mit 31. Dezember 1993 beendet (Z 10) und die §§ 71 bis 75 BewG…
Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten den neueren Entwicklungen angepasst. Die…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
1. Bewertung 1.1. §§ 2, 21, 51 Abs. 3 BewG 1955 - Gebäude auf fremdem Grund und Boden bei Ehegatten Sachverhalt: Auf einem Grundstück befinden sich 2 Einfamilienhäuser. Nach verschiedenen Rechtsvorgängen liegt nun zum 1. Jänner 2006 folgender Sachverhalt vor: EWAZ 1Das alte Einfamilienhaus und der…
1. Grundaufzeichnungen hinsichtlich 183-Tage-Klausel im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht 1.1. Bezughabende Norm § 115 BAO, Art. 15 Abs. 2 DBA-CSSR, EAS 523 1.2. Sachverhalt Herr A lebt mit seiner Familie in Wien. Er ist bei der A AG in Wien beschäftigt…
Mit Erlass vom 4.10.1996, GZ BMF 10 1001/4-IV/10/96, gab das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zu Zweifelsfragen bekannt, die im Zusammenhang mit der Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durch Notare und Rechtsanwälte aufgetreten waren. Auf Grund zahlreicher seither ergangener Gesetzesänderungen und…
Das Bundesministerium für Finanzen teilt zum Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004 Folgendes mit: Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise fand im Juni 2004 die jährliche so genannte Bundeseinkommensteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzämtern statt, bei der in der Praxis auftauchende Zweifelsfragen in den…
1. Ausgleich eines negativen Kommanditkapitalkontos durch Komplementär in einer Familien-KG 1.1. Bezughabende Norm § 24 Abs. 2 EStG 1988; EStR 2000 Rz 5993 ff 1.2. Sachverhalt In Familien-KG`s soll die Versteuerung des negativen Kommanditkontos in einfacher Art und Weise hintangehalten werden…