…aus Vermietung und Verpachtung für den jeweiligen Betrachtungszeitraum. Diese ist folgendermaßen zu ermitteln: Für die Bemessung der Einkünfte aus der Vermietung werden jeweils die in den Betrachtungszeiträumen aus der Privatzimmervermietung insgesamt erzielten Einkünfte mit jenen des Vergleichszeitraums verglichen. Von der Differenz sind 50% für nicht…
…aus Vermietung und Verpachtung für den jeweiligen Betrachtungszeitraum. Diese ist folgendermaßen zu ermitteln: Für die Bemessung der Einkünfte aus der Vermietung werden jeweils die in den Betrachtungszeiträumen aus der Privatzimmervermietung insgesamt erzielten Einkünfte mit jenen des Vergleichszeitraums verglichen. Von der Differenz sind 50% für nicht…
…der Streitfrage geeinigt haben; die Streitbeilegungsbeschwerde zurückgenommen wurde (§ 68 EU-BStbG, s. auch B.1.1.3.); eine rechtskräftige Strafe oder Verbandsgeldbuße wegen eines Finanzvergehens iSd § 69 EU-BStbG verhängt wurde (s. § 69 Abs. 4 und 5 EU-BStbG und C.2.4.); oder Umstände…
Dieser Erlass ersetzt den Erlass vom 30. Oktober 1995, GZ. 05 0201/1-IV/5/03. 1. Allgemeines Zivilrechtlich nicht rechtsfähige Gebilde (zB Gesellschaften nach bürgerlichem Recht) können abgabenrechtlich Steuersubjekte sein (zB gemäß § 2 UStG 1994 hinsichtlich der Umsatzsteuer). Der Abgabenbescheid richtet sich an…
…000 Euro, ist die Abgabenerhöhung einheitlich mit 15% vom gesamten Nachforderungsbetrag zu bemessen und nicht bloß auf den Schwellenwert übersteigenden Teil anzuwenden. Werden die Abgabenerhöhung und die dieser zugrundeliegenden Abgabennachforderungen innerhalb eines Monats nach deren Festsetzung tatsächlich mit schuldbefreiender Wirkung zur Gänze entrichtet, so tritt…
Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus hat mit Schreiben vom 7. Juni 2019, GZ. BMNT-UW.2.2.2/0008-V/2/2019, zum Erkenntnis des VwGH vom 27. März 2019, Ro 2019/13/0006, ein Infoschreiben herausgegeben, das nachstehend unter Punkt 1 enthalten ist…
1. Persönliche Haftungen Haften im Sinn der BAO bedeutet, dass der Haftungspflichtige mit seinem gesamten oder mit einem vorbestimmten Teil seines Vermögens für Abgabenschulden eines anderen in Anspruch genommen werden kann (Richtlinien für die Abgabeneinhebung - RAE, Rz 1202). Persönliche abgabenrechtliche Haftungen werden mit Haftungsbescheid (§ 224…