RIS AI
13 Treffer501 msnur geltende Fassungen
BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…worden. 15. Begründungsmangel Begründungsmangel, Mängelbehebung, Wiederaufnahme 15.1. Bezughabende Normen §§ 85, 93 und 250 BAO 15.2. Sachverhalt Am 22.7.2015 wurde eine Wiederaufnahme des Verfahrens für die Jahre 2011 und 2012 durchgeführt. Die Wiederaufnahme wurde mangelhaft begründet - der Wiederaufnahmsgrund wurde genannt -, der Sachbescheid…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…wenn im Beschwerdeverfahren taugliche Wiederaufnahmsgründe hervorkommen, für die Beschwerdeerledigung durch Beschwerdevorentscheidung (außer in den Fällen des § 262 Abs. 3 und 4 BAO) sprechen (vgl. Ritz, BAO5, § 303, Tz 93). Die Bescheidbeschwerde ist daher vorrangig zu erledigen. Die Wiederaufnahme des Verfahrens setzt ein durch Bescheid abgeschlossenes…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…I Nr. 105/2014). Die diesbezügliche Ermittlungshandlung des Finanzamtes ist nicht förmlich nach § 85 Abs. 2 BAO (mit der allfälligen Rechtsfolge des Ausspruches einer Zurücknahme des Vorlageantrages) vorzunehmen. 10. Begründungsmangel 10.1. Bezughabende Norm § 93 Abs. 3 lit. a BAO 10.2. Sachverhalt In einer…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…Geschäftsräume, Fertigungshallen usw.) nunmehr im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes B befindet. 4.2. Fragestellung Muss der Prüfungsauftrag neu erlassen werden? Welches Finanzamt hat die Wiederaufnahmsbescheide zu erlassen? 4.3. Lösung Gemäß § 50 BAO haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Die…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

… 118 Abs. 4 (Antrag auf Auskunftsbescheid), § 205a Abs. 2 (Antrag auf Berufungszinsen), § 250 (Berufung), § 303a (Wiederaufnahmsantrag), § 309a (Wiedereinsetzungsantrag). Bei fehlender Unterschrift ist ebenso wie bei Formgebrechen mit Mängelbehebungsauftrag vorzugehen; dies gilt nach § 86a Abs. 1 dritter Satz BAO nicht bei telegraphischer, fernschriftlicher oder im Wege…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

… 299 Abs. 1 BAO (vgl. zB VwGH 26.1.1993, 89/14/0234; VwGH 7.7.2004, 2001/13/0053), Verfügung der Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 4 BAO (vgl. zB VwGH 21.5.2005, 2000/15/0115), Abänderung gemäß § 295a BAO, Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben (zB…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Abhängigkeit, dh. im Verhältnis einer gegen die Verfügung der Wiederaufnahme des Feststellungsverfahrens (§ 188 BAO) gerichteten Berufung zur Änderung des abgeleiteten Abgabenbescheides. Die Mittelbarkeit betrifft jedoch stets nur die (betroffenen) mit der Berufung im Zusammenhang stehenden Abgabenarten und Veranlagungsjahre. Darüber hinausgehende Folgen der Berufungserledigung - dh. Möglichkeit…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…15/0081). Erfolgt in der betreffenden Sache im Rahmen einer meritorischen Entscheidung (Entscheidung in der Sache selbst) die Aufhebung des angefochtenen Bescheides, kommt eine weitere Entscheidung in derselben Sache gegenüber derselben Partei (mit Ausnahme einer Wiederaufnahme nach § 303 BAO oder einer Aufhebung nach § 299 BAO…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 2/2

…Erledigung nach § 212a Abs. 1 BAO erforderlich wären. 29. Rückzahlungssperre 29.1. Sachverhalt Ein Automaten-Service Unternehmen bringt eine Anregung auf Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen (§ 303 Abs. 4 BAO), und zwar betreffend die Umsatzsteuer für die Jahre 2004 bis 2008 ein. Nach dem…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…Änderungen) des Grundlagenbescheides hat gemäß § 295 Abs. 3 BAO zu erfolgen. 9. Wiederaufnahme und Bescheidadressierung bei "vergessenem" Personengesellschafter (§ 188 BAO, § 303 BAO) 9.1 Sachverhalt Im Zuge der - erklärungsgemäßen - Erlassung eines Feststellungsbescheides wurde ein Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft nicht berücksichtigt (weder in der Erklärung noch im…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…1 BAO (zB Aufhebung des Zwangsstrafenbescheides, weil die Androhung der Zwangsstrafe nicht zugestellt wurde), § 303 BAO (zB Wiederaufnahme des Verfahrens unter gleichzeitiger Aufhebung eines Abgabenbescheides von Amts wegen, wenn die für die Unzuständigkeit der Bescheidbehörde maßgebenden Tatsachen nachträglich neu hervorkommen). Zu § 261 BAO (Gegenstandsloserklärung) siehe…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

Allgemeines Mit dem COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz, veröffentlicht im BGBl. I Nr. 86/2024 vom 18. Juli 2024, wurden die bis 31. Juli 2024 von der COFAG besorgten Aufgaben auf den Bund/Bundesminister für Finanzen übertragen. Die Aufgaben werden im hoheitlichen Bereich (3. Abschnitt COFAG…

BMF-010103/0118-IV/11/2017Aufhebung des Erlasses des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0118-IV/11/201713.06.2017

Der Erlass des BMF vom 14.06.2006, BMF-010103/0053-VI/2006, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 303 - 307 BAO), wird ersatzlos aufgehoben. Bundesministerium für Finanzen, 13. Juni 2017