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BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…Die Erklärung stellt ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten dar. Da der Antrag nach Rechtskraft gestellt wurde, ist dieser betreffend die Jahre 2010 bis 2013 als verspätet zurückzuweisen. Betreffend das Jahr 2014 ist die Erklärung rechtzeitig eingebracht worden. 15. Begründungsmangel Begründungsmangel, Mängelbehebung, Wiederaufnahme 15.1…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

Es liegt hier auch kein im öffentlichen Interesse (oder im rechtlichen Interesse einer Partei) gegründeter Anlass zur Erlassung eines Feststellungsbescheides iSd § 92 Abs. 1 BAO vor. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung, dass kein Feststellungsbescheid zu erlassen ist, wenn die Erlassung eines Abgabenbescheides möglich ist…

BMF-010103/0062-VI/2007Richtlinien zur Berichtigung gemäß § 293 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0062-VI/200709.01.2008

…0266, 0267, AW 92/13/0023; UFS 22.04.2005, RV/0463-W/05), den Austausch der Behörde, die Behebung eines Begründungsmangels (vgl. VwGH 25.03.1994, 92/17/0133). Schreibfehler müssen nicht offenbar sein (zB VwGH 11.08.2004, 2004/17/0002). 1.3…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

…I Nr. 105/2014). Die diesbezügliche Ermittlungshandlung des Finanzamtes ist nicht förmlich nach § 85 Abs. 2 BAO (mit der allfälligen Rechtsfolge des Ausspruches einer Zurücknahme des Vorlageantrages) vorzunehmen. 10. Begründungsmangel 10.1. Bezughabende Norm § 93 Abs. 3 lit. a BAO 10.2. Sachverhalt In einer…