I. Allgemeines A. Rechtslage ab 1. Jänner 1994 1. Durch Art. XI des Steuerreformgesetzes 1993, BGBl. Nr. 818/1993, wurde ua. der mit 1. Jänner 1989 begonnene Hauptfeststellungszeitraum der Einheitswerte des Betriebsvermögens mit 31. Dezember 1993 beendet (Z 10) und die §§ 71 bis 75 BewG…
Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers…
…ein. Die Sacheinlage erfolgte für den Teilbetrieb Abwasserentsorgung und Wasserversorgung zu Buchwerten, beim Teilbetrieb Abfallentsorgung wurde folgende Vorgangsweise gewählt: Aufgrund einer Unternehmenswertermittlung (Barwert der nachhaltig erzielbaren Zukunftserfolge) wurde ein Ertragswert ermittelt, davon der Substanzwert abgezogen und die Differenz als Firmenwert in die Eröffnungsbilanz per 30…
…die Wahrscheinlichkeit, dass die Zweitberechtigte A den Rentenanfall nicht erlebt, ist im verbundenen Barwertfaktor berücksichtigt. Sachverhalt 2: Ein Übergeber bedingt sich eine Rente für die Übergabe eines Grundstücks aus. Im Falle seines Ablebens erhält die überlebende Ehegattin die Rente in gleicher Höhe unter der Bedingung…
…unverzinsten Forderungen kann nicht dahingehend verstanden werden, dass der dort beispielhaft angeführte Zinssatz stets und ungeachtet des aktuellen Zinsniveaus anzuwenden ist. Da die Abzinsung der Ermittlung des aktuellen Barwertes der Forderung dient, hat sich diese am jeweils aktuellen Zinsniveau zu orientieren. Künftig anfallende Spesen (Eintreibungskosten…
…BewG 1955 zu bewerten. Als Jahreswert ist dabei der ausschüttungsfähige Gewinn zugrunde zu legen und - soweit das Fruchtgenussrecht bis zum Ableben des Berechtigten vereinbart wurde - mit dem Barwertfaktor entsprechend der Lebenserwartung des Fruchtgenussberechtigten zu kapitalisieren. Dabei ergibt sich in der Regel ein Wert des Fruchtgenussrechtes…
…durch Vergleich von Beteiligungsbuchwert mit dem höheren Wert aus Nettoveräußerungswert oder Nutzungswert, der als DCF ermittelt wird). Eine Wertaufholung muss erfasst werden. | Es gilt das gemilderte Niederstwertprinzip (Niederstwerttest: Barwert der künftigen Erträge in Relation zum Buchwert der Beteiligung). Entfallen die Gründe für eine Wertminderung…
…der Ausschüttung. Insbesondere wurden keine Regelungen für den Fall der Ausschüttung der thesaurierten Gewinne getroffen. Gewinn und Verlustverteilung erfolgen entsprechend der Beteiligung. Lösung: Nachdem ein Fruchtgenussrecht als wiederkehrender Bezug gesehen wird, erfolgt grundsätzlich eine Bewertung mit dem Barwert, der gemäß §§ 16 und 17 BewG 1955…
…rechtsverbindlich vorgegeben. Diese für Zwecke der Bewertung zu verwendende Sterbewahrscheinlichkeit findet sich in den Spalten qx bzw. qy der Tabellen A und B. Diese Barwertberechnung unter Vorgabe des Zinsfußes von 5,5% und der sich aus der ErlWS-VO 2004 sich ergebenden Wahrscheinlichkeiten ist gemäß §…
…Schuldnachlass des Landes stellt keine nachträgliche Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Hauses dar, sondern ist in Höhe der Differenz zwischen Barwert und Buchwert der Verbindlichkeit im Jahr des Nachlasses als Ertrag zu erfassen (Rz 1062 EStR 2000). Die Bildung einer PRAP ist nicht zulässig…
…war zum Zeitpunkt des Erwerbes als Versorgungsrente anzusehen. Auf Grund der Neuregelung der Rentenbesteuerung ist die Rente ab der Veranlagung 2000 als Kaufpreisrente anzusehen, sodass die AfA auf Grundlage des Barwertes gemäß § 16 BewG neu zu berechnen ist (Rz 7041 EStR 2000). Ist dieser Rentenbarwert (…