Einleitung Einleitung Zu der gemäß § 131 Abs. 1 Z 2 BAO ergangenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Erleichterung der Losungsermittlung bei Bareingängen und Barausgängen (Barbewegungs-VO, BGBl. II Nr. 441/2006) ergeht der nachstehende Durchführungserlass. Dieser Erlass ist mit Wirksamkeit 1. Jänner 2007…
…1 des Durchführungserlasses zu § 126 ff BAO vom 22.5.1990, GZ 02 2261/4-IV/2/90), wobei grundsätzlich die einzelnen pro Geschäftsfall bezahlten Beträge wie Barbewegungen zu erfassen sind. 6. Tischabrechnung Die Regelung hinsichtlich Tischabrechnung[5] sind als Erleichterung für den Fall gedacht…
…unter Barzahlung ist, ob es sich um ein "Zielgeschäft" handelt. Reine Tauschgeschäfte sind nicht als Barumsätze in der Registrierkasse zu erfassen. 2.4.15. Barbewegung Barbewegungen sind Veränderungen des Bargeldbestandes. Darunter fallen alle Barein - und Barausgänge, aber auch das Auswechseln von Geldmünzen bzw. Geldscheinen. Registrierkassen-…