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BMF-010216/0023-VI/6/2011Aktualisierte Information zur Begünstigtenmeldung nach § 5 PSG idF des Budgetbegleitgesetzes 2011
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0023-VI/6/201121.06.2011

…von 250,- Euro, ist grundsätzlich eine nicht in individualisierter Form erbrachte Leistung anzunehmen. Auch von gemeinnützigen Privatstiftungen stets zu melden sind daher die die angeführte Bagatellgrenze von 250,- Euro übersteigenden Geldzuwendungen und die in individualisierter Form erbrachten Sach- oder Dienstleistungen, wie etwa die Zuwendung bestimmter…

BMF-010220/0107-VI/9/2014Novellierung des Elektrizitätsabgabegesetzes
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010220/0107-VI/9/201425.07.2014

…ist beim Erzeuger nicht steuerbar, für die den Freibetrag übersteigende Menge selbst erzeugter und selbst verbrauchter elektrischer Energie ist die Elektrizitätsabgabe in Höhe von 75 Euro (5.000 kWh mal 0,015 Euro) zu entrichten. 4. Einführung von Bagatellgrenzen (§ 5 Abs. 6 und 7 ElAbgG…

2026-0.490.997Organisationserlass zum COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz (COFAG-NoAG)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.490.99711.06.2026

…BAO) amtswegig vom zuständigen Finanzamt durch Abgabenbescheid festzusetzen. Wird eine in den Verordnungen des Bundesministers für Finanzen gemäß § 2 Abs. 9 COFAG-NoAG enthaltene Bagatellgrenze nicht überschritten, ist keine Rückerstattung festzusetzen. Die Fälligkeit des Rückerstattungsanspruchs tritt gemäß § 15 Abs. 3 COFAG-NoAG (im Einklang mit…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

…pro Grundstück. Welche Auswirkung hat dabei die Zusammenrechnung? Beispiel: A schenkt B zwei Grundstücke (dh. zwei wirtschaftliche Einheiten), die jeweils einen Grundstückswert von 1.000 € haben und somit unter der Bagatellgrenze des § 3 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 liegen. Führt die Verpflichtung, Erwerbe…

BMF-010203/0108-VI/6/2015Zweifelsfragen iZm der Umqualifikation von Kapital- und Personengesellschaften in AIF bzw. Investmentfonds
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0108-VI/6/201507.05.2015

…sie " aktiv gewerblich tätig " ist [3] ). Als Mindestmaß einer Erheblichkeitsgrenze für eine Betriebstättenbegründung könnte die im österreichischen Ertragsteuerrecht oft gebrauchte Bagatellgrenze von 20% (hier: bezogen auf die Betriebseinnahmen) herangezogen werden. Aber selbst in diesem Fall müssten für eine Zurechnung der Kapitalvermögenswerte an die Betriebstätte die…

BMF-010202/0090-IV/8/2005Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2004 Protokoll - Bewertung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0090-IV/8/200527.10.2005

…BewG 1955 kein Einheitswert festzustellen. Bei Zusammenfassung der Grundflächen von Berg- und Talstation, Zu- und Abgangsbereich einschließlich der Liftstützen einer Liftanlage zu einer wirtschaftlichen Einheit ergäbe sich zumindest in einigen Fällen ein Einheitswert über der gesetzlichen Bagatellgrenze. Bilden die räumlich getrennten, nicht landwirtschaftlich genutzten Grundflächen…

14 0607/1-IV/14/00Durchführungserlass zur Werbeabgabe
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0607/1-IV/14/0015.06.2000

…März des Folgejahres) ist eine Abgabenerklärung abzugeben, in der die Art der Werbebotschaften und die darauf entfallenden Entgelte anzuführen sind. 7.2 Bagatellgrenzen 7.2.1 Beträgt die Werbeabgabe im Monat weniger als 20,- € (275,20 Schilling), dann muss die Abgabe zum Fälligkeitstag zunächst…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…2005 von 50.000 (der Zeitpunkt der Entrichtung des erst ab 1. Juni 2005 bestehenden Zahlungsanspruches von 60.000 ist unerheblich, weil Entrichtungen nach Ablauf der 42-Monatsfrist unbeachtlich sind). 8.4 Bagatellgrenze von 50 Euro Nach § 205 Abs. 2 zweiter Satz BAO sind Anspruchszinsen…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

1. Schenkungen 1.1 Allgemeines Schenkungen (im Sinn des § 3 ErbStG 1955) sind Zuwendungen, die unentgeltlich und freigebig erfolgen, zu einer Bereicherung des Erwerbers führen, wenn ein Bereicherungswille vorliegt. Erfolgt die Zuwendung in Erfüllung einer Rechtspflicht, so liegt keine Schenkung vor (zB VwGH 17.09…