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BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 1/2

…Die damit zusammenhängenden Vorsteuern sind unter den Voraussetzungen des § 12 UStG 1994 abzugsfähig. Zur Bestimmung des Leistungsortes bei Messeleistungen und Leistungen an Aussteller siehe UStR 2000 Rz 640u ff .   b) Leistungen an Fremdveranstalter und Organisatoren von Veranstaltungen In diesem Fall werden insbesondere die organisatorischen…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…erstellt wurde, vor. Das Ausdrucken der Urkunde ist im Übrigen keine Voraussetzung für das Entstehen der Gebührenschuld ( GebR Rz 507 ). zu 2. In beiden Fällen stellt jeder Ausdruck im Auftrag oder mit Einverständnis der "Aussteller" (Vertragsteile) eine Gleichschrift dar und unterliegt den Regeln des § 25…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…sind in Österreich steuerbare Leistungen, die an sie erbracht werden, von der Umsatzsteuer befreit. Welche Behörde für die Ausstellung dieser Bescheinigung zuständig ist bzw. ob die EZB ermächtigt ist, sich diese Bescheinigung selbst auszustellen, richtet sich nach deutschem Recht. Legt die EZB eine entsprechende Bescheinigung…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 2/2

… 11 Abs. 14 UStG 1994 die Steuerschuld aufgrund der Rechnungslegung. Eine Rechnungsberichtigung ist nur dann zulässig, wenn der Aussteller der Rechnung die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt hat (UStR 2000 Rz 1771; siehe hiezu auch die Frage zu § 11 Abs. 14 UStG 1994…

BMF-010219/0286-VI/9/2005Umsatzsteuerprotokoll 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0286-VI/9/200520.10.2005

…verrechnet. Welche sonstige Leistung liegt hier vor? Bei der Überlassung von Standflächen auf Messen und Ausstellungen durch die Veranstalter an die Aussteller handelt es sich um sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück (Rz 524 UStR 2000). Das gilt ebenso für die Überlassung einer Standfläche…

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 1/2

…werden (Rz. 1525 UStR 2000). Im gegenständlichen Fall kommt es daher zu Recht zu einer Steuerschuld aufgrund der Rechnungslegung in Höhe der in der Schlussrechnung nicht abgesetzten Umsatzsteuerbeträge aus den Anzahlungsrechnungen. Diese Steuerschuld fällt erst im Zeitpunkt der Ausstellung einer berichtigten, ordnungsgemäßen Schlussrechnung weg. Es…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung dienlich sind. Gemäß § 5a Abs. 3 WiEReG ist die Übermittlung von Aktenvermerken anstelle von Dokumenten nicht zulässig, wenn sich der Sitz des Ausstellers des Dokumentes, der Sitz einer der Vertragsparteien, die das Dokument errichtet haben, oder der Sitz des Rechtsträges…

BMF-010219/0431-VI/4/2007Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0431-VI/4/200715.10.2007

…der leistende Unternehmer berechtigt, den für den Eigenverbrauch geschuldeten Betrag gesondert in Rechnung zu stellen. Er kann daher eine Rechnung im Sinne des § 11 Abs. 1 UStG 1994 ausstellen, in der er ausdrücklich auf den § 12 Abs. 15 UStG 1994 hinzuweisen hat. An die Stelle…