… 118 Abs. 1 iVm Abs. 5 BAO nennt ausschließlich das Finanzamt als zuständige Behörde. Länder und Gemeinden sind daher für die Erlassung von Auskunftsbescheiden nicht zuständig. Die Erweiterung des Anwendungsbereiches der BAO auf Landes- und Gemeindeabgaben erfolgte zwar mit 1. Jänner 2010, aber das Finanzamt…
…über den Erwerb mitgewirkt haben oder mit der Schenkungsmeldung beauftragt waren. Für andere Personen wie zB Sozialversicherungsträger ergibt sich daher keine Anzeigepflicht gemäß § 121a BAO . 2. Auskunftsbescheid - Verwaltungskostenbeitrag 2.1. Bezughabende Norm § 118 BAO 2.2. Sachverhalt 1 4 Antragsteller stellen einen Antrag auf Rechtsauskunft…
Der Abgabepflichtige reicht vor Zustellung des Einkommensteuerbescheides die Unterlagen nach. Innerhalb der Berufungsfrist werden die Berufung und ein Aussetzungsantrag eingebracht. In der Begründung der Berufung wird auf die nachgereichten Unterlagen verwiesen. Der Aussetzungsantrag entspricht den Voraussetzungen des § 212a Abs. 3 BAO. 25.3. Frage Wie…
… 4.3. Lösung Hinsichtlich der beiden berechtigten Antragsteller ist der Auskunftsbescheid zu erlassen und diesen auch zuzustellen. Hinsichtlich der nicht legitimierten Person ist der Antrag bescheidmäßig zurückzuweisen. Da es sich nur um einen Sachverhalt und damit einen Antrag handelt, fällt nur einmal der Verwaltungskostenbeitrag im…
§ 212a BAO auf Aussetzung der Einhebung. 26.2. Frage Kann in diesem Fall eine Aussetzung der Einhebung gewährt werden? 26.3. Lösung Bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 212a Abs. 1 BAO und Nichtvorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 212a Abs. 2 lit. a (Berufung erscheint wenig erfolgversprechend…
…6 lit. a, b, h und k EU-AHG genannt sind. Damit umfasst der automatische Informationsaustausch nicht etwa die Übermittlung eines Auskunftsbescheids iSd § 118 BAO selbst, sondern die Übermittlung der genannten Basisinformationen. Im Anschluss an diesen automatischen Informationsaustausch können zusätzliche Informationen, einschließlich des vollständigen Wortlauts…
…Ebenfalls nicht umfasst sind Auskunftsersuchen, die keine ausreichend konkretisierten individuellen Sachverhalte betreffen. Solche Anfragen sind wie bisher entsprechend zu beantworten. Der Erlass gilt weiters nicht für Auskunftsbescheide nach § 118 BAO (vgl. dazu die Richtlinien zu Advance Ruling - Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO vom 2. März 2011…
Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…
1. Advance Ruling 1.1. Sachverhalt Ein Antrag schildert einen Sachverhalt und stellt hiezu Fragen im Bereich der Umgründung und der Gruppenbesteuerung. 1.2. Frage Handelt es sich dabei um einen Antrag oder um zwei Anträge und damit doppelten Verwaltungskostenbeitrag? 1.3. Lösung Prinzipiell ist…
…eine Abgrenzung für den Fall getroffen, dass mehreren berufsmäßigen Parteienvertretern Vertretungsvollmachten eingeräumt wurden (zB einem Steuerberater und einem Notar oder einem Steuerberater für allgemeine Vertretungshandlungen und einem anderen Steuerberater für ein bestimmtes Verfahren, etwa betreffend einen Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO). Inhalt und Umfang der Vertretungsbefugnis…
…gelten nicht als Safe Harbor Regelungen (vgl. OECD-VPR Rz 4.103), da diese nur für vorab definierte Abgabepflichtige Anwendung finden. Gleiches gilt für inländische Auskunftsbescheide nach § 118 BAO. Österreich hat gegenwärtig keine unilateralen Safe Harbor Regelungen im Rechtsbestand. i) § 5 Z 8 EU-MPfG …
…da diese keine dem Art. 25 Abs. 3 OECD-MA vergleichbare Bestimmung enthält (s. B.1.1.). Daneben können unilaterale APA in Österreich im Rahmen eines Auskunftsbescheides gemäß § 118 BAO erwirkt werden. Ein Antrag auf Advance Ruling (§ 118 BAO) und ein Antrag betreffend ein bi…
Allgemeines Mit dem COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz, veröffentlicht im BGBl. I Nr. 86/2024 vom 18. Juli 2024, wurden die bis 31. Juli 2024 von der COFAG besorgten Aufgaben auf den Bund/Bundesminister für Finanzen übertragen. Die Aufgaben werden im hoheitlichen Bereich (3. Abschnitt COFAG…
Steuerrückerstattung bei unterjährigem Wegzug nach Deutschland Bezughabende Norm und Richtlinie samt Randzahl § 1 EStG 1988 , § 124b Z 292 lit. a EStG 1988 , Art. 18 Abs. 2 DBA-D Sachverhalt Ein in Österreich ansässiger Pensionist verlegt seinen einzigen Wohnsitz mit 1.6.2015 von Österreich ins…
Im Zuge der Verarbeitung von Sachentscheidsänderungen mit vorangegangener Bescheidaufhebung wird nur mehr ein Dokument erstellt. Dieses zusammengefasste Dokument enthält eine digitale Signatur und somit ist die Zustellreihenfolge technisch sichergestellt. Die Zustellung über FinanzOnline (FON) erfolgt mittels eines Dokuments, welches die Bescheidaufhebung und die neue Sachentscheidung…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
Der in Artikel 10 Absatz 2 Z 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 221/1955, verwendete Begriff "Sozialversicherung" ist dahingehend auszulegen, dass er alle Versicherungen umfasst, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage der sozialen Sicherheit dienen. Dazu gehört auch die Vorsorge für den Fall des…
Aus gegebenem Anlaß teilt das Bundesministerium für Finanzen zur Absetzbarkeit von Versicherungsprämien als Sonderausgaben im Zusammenhang mit Rückvergütungen folgendes mit: 1. § 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 sieht vor, daß Rückvergütungen aus Personenversicherungen, die keine Nachversteuerung nach sich ziehen, zu einer entsprechenden Verminderung…
Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergeben sich Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet. (1)Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis VwGH 22. Mai 2013, 2009/13/0031, entschieden, dass der Begriff…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009