…getragen. Unterschiede in der Systematik der Gewinnermittlung (Aufwands- und Ertragsprinzip einerseits und Zu- und Abflussprinzip andererseits) dürfen demnach nicht Grundlage für eine Differenzierung im Umfang der Begünstigung sein. Eine Unterscheidung zwischen Verbindlichkeitsnachlässen, die zur Herstellung der Totalgewinngleichheit als fiktive Betriebseinnahmen zu erfassen sind und solchen…
…2000 Rz 135 ff). Daraus folgt in der Regel eine Zurechnung und Bilanzierung des Leasinggegenstandes beim Leasinggeber. Die laufenden Leasingraten sind steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben. | Anpassung an die Zurechnungsregelungen für Leasing gemäß EStR 2000. Aufgrund des hohen Aufwands und ggf. fehlender Daten der Gegenpartei ist…
…Aufwand für Feldbestellung usw), die stehende Ernte und das stehende Holz (vgl VwGH 11.4.1958, 1514/56; VwGH 16.9.1960, 550/57). Hinsichtlich der Bewertung siehe Rz 2301. Es bestehen keine Bedenken, wenn nicht pauschalierte Land- und Forstwirte im Falle der Veräußerung des…
…| € 5.760 | 18,75% | 15,42% | 12,80% | 10,35% In Österreich sind die Kinderzulagen steuerfrei, die SEG-, Schicht- und Nachtarbeitszulagen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen steuerfrei belassen, die sonstigen Bezüge gemäß § 67 EStG 1988 mit 6% besteuert…
…dieses Anspruchs aus Gründen verzichtet, die außerhalb des Betriebes liegen, stellt der Forderungsabgang keinen betrieblichen Aufwand dar, sodass die Schädigung keine Gewinnauswirkung nach sich zieht. Die Schädigung und ihre Entdeckung können zeitlich auseinander fallen. In diesem Fall erhebt sich die Frage, ob die Gewinnauswirkung durch…
…der Weise aufgefüllt wird, dass die dazu dienenden Mittel vom Komplementär entnommen, dem Kommanditisten zugewendet und von diesem wieder eingelegt werden. Unter Ausblendung der Zahlungsflüsse wird dieses Ergebnis durch eine reine Umbuchung vom Kapital des Komplementärs zum Kapital des Kommanditisten bewirkt. Kann durch eine reine…
…nur 3.700 beträgt. 2. Ein neuer Gesellschafter ist im Jahr X3 im Wege einer Kapitalerhöhung iHv 10.000 unter Ausschluss der übrigen Gesellschafter eingetreten und hat neben seiner Einlage auch ein Agio iHv 4.000 gezahlt. 3. Zum Bilanzstichtag 31.12.X2 wird ein…
…Zurechnung von Einkünften (aus der Vermietung einer Liegenschaft) ist es entscheidend, ob das Zurechnungssubjekt über die Einkunftsquelle verfügt, also wirtschaftlich über diese disponieren und so die Art ihrer Nutzung bestimmen kann. In Zweifelsfällen ist darauf abzustellen, wer über die dem Tatbestand entsprechende Leistung verfügen kann…
…Weiters erhebt sich die Frage, ob das zum DBA-D ergangene und in den Richtlinien zitierte VwGH-Erkenntnis vom 25.9.2001, 99/14/0217 auch auf andere DBA anzuwenden ist. Die Ausführungen in Rz 7605 ff der EStR 2000 sind auf sämtliche DBA mit…
…den Verein in Höhe des Aufwandes der Werbekampagne, so stellt der Zuschuss Entgelt für die Durchführung der Werbung dar. § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 Sachzuwendungen an Arbeitnehmer - Dienstwohnung (Rz 66 UStR 2000) Eine AG möchte ihren Vorständen A und B je eine Dienstwohnung…
… 21 Abs. 4 UStG) durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl I Nr. 71/2003, eingeführt, hinsichtlich Einkommensteuer und Körperschaftsteuer (§ 42 EStG, § 24 KStG) durch das Abgabenänderungsgesetz 2003 - AbgÄG 2003, BGBl I Nr. 124/2003. 1.2 Zur Gesetzwerdung des AbgÄG 2003 gibt es folgende relevante Aussagen…
…kleine" Vermietung Sachverhalt In einem Gebäude werden drei Eigentumswohnungen vermietet. Fragestellung Liegt eine große oder eine kleine Vermietung vor? Lösung Die Vermietung von Eigentumswohnungen ist, unabhängig von der Anzahl der vermieteten Wohnungen und unabhängig von der Nutzung durch den Mieter, als Betätigung iSd § 1 Abs…
…Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht (vgl. EStR 2000 Rz 2166), für Herstellungen der Zeitpunkt der Beendigung des Herstellungszeitraumes (EStR 2000 Rz 2206) und für Einlagen der Zeitpunkt des tatsächlichen Zuganges zum Betriebsvermögen. Beispiele: 1. Ein Grundstückshändler kauft ein bebautes Grundstück. Der Kaufpreis wird am 1.3…
…und somit gebucht. Dabei wird stets auf den Grundsatz "Keine Buchung ohne Beleg" geachtet. Beispiele möglicher Geschäftsvorfälle sind: Das Vermögen oder die Schulden verändern sich. Geld wird eingenommen oder ausgegeben. Ein Ereignis führt zu Aufwand oder Ertrag. Der Weg der Geschäftsvorfälle in den Büchern und…
…Vorweggewinn (Gewinnvorab) und keine Tätigkeitsvergütung vor, wenn einem Gesellschafter Vergütungen zB für Dienstleistungen vorweg aus dem Gewinn gewährt und diese nicht als Aufwand behandelt werden. Im vorliegenden Fall muss von einer Tätigkeitsvergütung ausgegangen werden, da nur bei Vorliegen einer solchen und nicht bei einem Vorweggewinn…
…Höhe auf das disponible Einlagen-Subkonto umzugliedern. Im Falle einer Besserungsvereinbarung ist bei Wiederaufleben der Verbindlichkeit steuerrechtlich ein Wiederaufleben des verdeckten Kapitals anzunehmen und ein im disponible Einlagen-Subkonto vorhandener Einlagenstand in entsprechender Höhe auf das Darlehenskapital-Subkonto umzugliedern. Ist dies nicht oder nur zum…
…wie beispielsweise Beratungsleistungen, Schulungsleistungen, Überwachungsleistungen und andere Assistenzleistung durch das entsendende Unternehmen - Geltung beigemessen wird. Zur leichteren Unterscheidung der beiden Fallgruppen sind dem Erlass in Anhang 1 vier Beispiele angeschlossen. Beispiel b) behandelt den Fall der kurzfristigen Entsendung eines Marketingstrategen von der Muttergesellschaft an die…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
Ab 1. Jänner 1999 ist der Euro die gemeinsame Währung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). In der Übergangsphase 1. Jänner 1999 bis 31. Dezember 2001 stellen der österreichische Schilling - ebenso wie die anderen zehn nationalen Währungen - nur mehr unrunde Untereinheiten (Denominationen) dieser gemeinsamen Währung dar…
…dass eine Rechtsgrundlage vorhanden ist, die den steuerbegünstigten Zweck, die ausschließliche und die unmittelbare Zweckverfolgung eindeutig regelt (vgl. VereinsR 2001 Rz 105 ff). Nach diesen Grundsätzen steht daher eine fehlende Satzung dem Gemeinnützigkeitsstatus eines Betriebes gewerblicher Art grundsätzlich entgegen (vgl. VereinsR 2001 Rz 105 ff…