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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Dokumente im Meldeformular als Auftrag zur Meldung an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer erstellt und somit noch vor der Übermittlung der Meldung eingeholt werden. Auf der Formularseite "Compliance-Package" des Meldeformulars "WiEReG - Meldung durch Parteienvertreter" sind insgesamt vier Kategorien für den Upload der zu übermittelnden…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…Grunderwerbsteuerbescheid gemäß § 1 Abs. 2 GrEStG 1987 (Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht durch die Treuhänderin an den Treugeber). Gegen diesen Bescheid wurde eine Berufung mit der Begründung eingebracht, dass das Treuhandgeschäft rückwirkend aufgehoben wurde und die Bestimmungen des § 17 GrEStG 1987 anzuwenden seien. Gleichzeitig wurde dem…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…9% Stammeinlagen nur über Auftrag und Weisung der Treugeber wahrnehmen, zukommende Gewinnanteile sind unverzüglich den Treugebern auszuzahlen; weiters besteht umfassende Berichtspflicht an die Treugeber. Die Treuhänderin bietet die Anteile den Treugebern zur jederzeitigen unentgeltlichen Abtretung an. Fragen: 1. Wurde vor Annahme des Anbots der Tatbestand…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 1/5

…Wenn eine Kommanditgesellschaft einen Komplementär an eine Kapitalgesellschaft zur Geschäftsführung ohne konkrete Behauptungen über die Vertragsbeziehungen oder die wirtschaftlichen Hintergründe bereitstellt und die Kapitalgesellschaft für die Geschäftsführungstätigkeit des Komplementärs Entgelt an die Kommanditgesellschaft entrichtet; diese Entgeltsvergütungen sind als Arbeitslohn der Kapitalgesellschaft an den Gesellschafter (Komplementär)…

BMF-010216/0086-IV/6/2005Körperschaft- und Kapitalertragsteuer-Protokoll 2005 (Körperschaftsteuerprotokoll 2005)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0086-IV/6/200507.10.2005

…Aufgabe, für einheitliche Normen im Feuerwehrwesen zu sorgen. Bis zur Ausschüttung der Gelder an die einzelnen Orts-Feuerwehren werden diese von der Bank verzinst. Bisher wurden diese Zinsen nach den Angaben des Landesfeuerwehr-kommandanten im Wege einer Befreiungserklärung als von der KeSt befreit behandelt, wobei…

BMF-010216/0071-VI/6/2010Salzburger Steuerdialog 2010, Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und Umgründungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0071-VI/6/201022.10.2010

…Konstellationen denkbar. Dies ist nach den allgemeinen Zurechnungskriterien zu beurteilen (vgl. EStR 2000 Rz 121 ff). Ein wirtschaftliches Eigentum des Stifters an der im zivilrechtlichen Eigentum der Privatstiftung stehenden Villa ist beispielsweise dann gegeben, wenn auf die Villa ausschließlich der Stifter ungehindert zugreifen kann, ohne…

BMF-010216/0023-VI/6/2011Aktualisierte Information zur Begünstigtenmeldung nach § 5 PSG idF des Budgetbegleitgesetzes 2011
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0023-VI/6/201121.06.2011

…spätestens bei der erstmaligen Zuwendung an eine bestimmte Person anzunehmen. Beispiel 1: In der Stiftungszusatzurkunde der Privatstiftung X sind die beiden Kinder des Stifters mit dem Erreichen des 30. Lebensjahres als Begünstigte vorgesehen. Da die Begünstigtenstellung von der Bedingung des Erreichens der genannten Altersgrenze abhängig…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…gegen den Scheingesellschafter bzw. Scheingeschäftsführer oder diesem nahestehende Personen sein. Oftmals wird auch die wirtschaftliche oder rechtliche Unerfahrenheit des Scheingesellschafters bzw. Scheingeschäftsführers ausgenutzt werden. Entscheidend ist, dass wesentliche Entscheidungen im Sinne des Kontrollierenden getroffen werden, der ebenfalls wirtschaftlicher Eigentümer ist. Bsp.: Die Anteile an einer…