…EStG 1988 ist die Aufstellung einer Eröffnungsbilanz verbunden, die als Ausgangspunkt für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Eigenkapitalzuwachsverzinsung im ersten Jahr der Bilanzierung dient. Da gemäß § 11 Abs. 1 Z 4 lit. a EStG 1988 der Vorjahresgewinn als Zugang zum Beginn des Wirtschaftjahres gilt…
…Bei der Ermittlung des Barwertes werden von den aushaftenden Forderungen allfällige Forderungsausfälle in Abzug gebracht. Diese weisen unterschiedliche Qualitäten auf: Bereits eingetretene Ausfälle (konkrete Einzelwertberichtigungen) bzw. zukünftig zu erwartende (aufgrund der Branchenerfahrungen) in Form von pauschalen Wertberichtigungen oder Rückstellungen. 2. Eine Leasinggesellschaft nimmt die Sonderbewertungsvorschrift…
…Aufteilung des (ehelichen) Gebrauchsvermögens, wenn er nicht binnen einem Jahr nach Rechtskraft der Scheidung (Auflösung der eingetragenen Partnerschaft), Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht wird. Wurde der Anspruch nicht innerhalb der Frist geltend gemacht und erfolgt eine…
…Nach der Rechtsprechung des VwGH (06.05.1963, 0612/60; 04.03.1971, 0779/70; 27.04.1987, 85/15/0325 und 07.12.2000, 2000/16/0011) bedeutet das Wort "ausschließlich" zu 100 vH. Die bloß mittelbare Beteiligung einer Gebietskörperschaft im Wege einer Kapitalgesellschaft…
…Eine gegenüber Ehe/Partnerschaft weiter gehende Begünstigung wäre verfassungsrechtlich bedenklich. Aus diesem Grund sind Rechtsvorgänge über Grundstücke, die im Falle des Vorliegens einer Ehe nach § 81 Abs. 1 EheG nicht der Aufteilung infolge Auflösung einer Ehe unterliegen würden, auch nicht als Erwerbsvorgänge infolge Auflösung einer…
…durch eine gewerbliche Bauvereinigung (in der Rechtsform einer GmbH) Vom geprüften Unternehmen wurde zur Finanzierung von Mietwohnungen ein Wohnbauförderungsdarlehen nach dem OÖWBFG in Anspruch genommen. Im Jahr 2001 wurde das Angebot des Darlehensgebers, den aushaftenden Saldo durch Einzahlung eines Betrages in Höhe des aktuellen Barwertes…
…insgesamt steuerpflichtig ist oder zur Gänze der Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 11 lit. b UStG 1994 unterliegt? Oder ist eine Aufteilung in einen steuerpflichtigen und einen steuerfreien Teil vorzunehmen? Gemäß UStR 2000 Rz 879 umfasst der Begriff Privatlehrer - unabhängig von der Rechtsform - Unternehmer…
…dem Boden fest verbunden, wenn es in diesem derart verankert ist, dass die Verbindung nicht durch bloßen Abtransport beseitigt werden kann. Lässt sich die Verbindung des Bauwerkes zum Boden (ohne Zerstörung) lösen, darf der Abtransport nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden sein (vgl. VwGH 21.09…
…2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 20. Jänner 2009, BGBl. II…
…Bestimmungen (zB Bundesrepublik Deutschland) amtliche Ermittlung des Gemeinen Wertes kann als Grundlage herangezogen werden. 5. Verfahren Das Schätzungsverfahren ist im Rahmen noch nicht rechtskräftig abgeschlossener Bemessungsfälle für Steuertatbestände, die ab 1. Jänner 1994 verwirklicht wurden, anzuwenden. Eine gesonderte Feststellung von gemeinen Werten erfolgt ab…
…des einheitlichen Vollzuges seine Rechtsmeinung dazu dar. Über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende Ansprüche werden dadurch nicht begründet. 1. Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Kapitalforderungen oder Schulden: 1.1 Allgemeine Hinweise Gemäß § 14 BewG 1955 sind unverzinste oder niedrig verzinste Kapitalforderungen oder Schulden mit einem…
…Gesellschaft in der Hand des Vereines gehalten, durch einen danach erfolgten Rechtsvorgang verändert sich dieser Prozentsatz auf 100% (sogenannte "Eintrittssteuer ins neue Grunderwerbsteuersystem"). Es wurde daher ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang verwirklicht. § 3 Abs. 1 Z 3 GrEStG 1987 befreit den unentgeltlichen Erwerb eines Grundstückes durch Körperschaften…
…Abs. 2 GGG erklärten bzw. bescheinigten Wert liegen. 5. Freiwillige Feilbietung, Aufteilung des ehelichen/partnerschaftlichen Gebrauchsvermögens Die Bemessungsgrundlage bildet grundsätzlich die Gegenleistung, soweit eine solche nicht zu ermitteln ist oder unter dem Wert gemäß § 6 GrEStG 1987 liegt, der dreifache Einheitswert. Bundesministerium für Finanzen, 28…