…selben Zeitpunkt entsteht (zB für Einkommensteuer 2000 mit Ablauf des Jahres 2000), die Festsetzung der Abgabe jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt. Höhe der Anspruchszinsen: 2% über dem Basiszinssatz. Der Abgabenanspruch entsteht bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer grundsätzlich 1. für die Vorauszahlungen mit Beginn des Kalendervierteljahres…
…07.2022 liegen. In solchen Fällen beträgt der anzuwendende Zinssatz pro Jahr 2 % über dem im maßgeblichen Zeitraum geltenden Basiszinssatz. Dabei kann der in der Tabelle für die Anspruchszinsen jeweils ausgewiesene Wert herangezogen werden. [6] Ab 1. Juli 2024 betragen die Stundungszinsen gemäß § 212 Abs…
… 120 Abs. 3 BAO (Anzeigepflicht), § 201 Abs. 2 Z 5 BAO (Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben), § 205 Abs. 6 BAO (Antrag auf Herabsetzung oder Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen), § 208 Abs. 1 lit. e BAO (Beginn der Verjährung). Zur Anzeigepflicht des § 120 Abs. 3 BAO siehe Erlass vom 9…
1. Schenkungsmeldung - Wohnungsüberlassung 1.1. Bezughabende Norm § 121a BAO 1.2. Sachverhalt Eine Mutter unterfertigt einen schriftlichen "Schenkungsvertrag" an ihre erwachsene Tochter. Darin ist das unentgeltliche Wohn- und Nutzungsrecht der Tochter für die Wohnung der Mutter für ein Jahr enthalten. Die Mutter geht für ein…
…richtig. 23. Anspruchszinsen Anspruchszinsen im Zusammenhang mit Haftungsbescheiden Kapitalertragsteuer 23.1. Bezughabende Norm § 205 BAO 23.2. Sachverhalt Es wird ein Haftungsbescheid Kapitalertragsteuer gegenüber der GmbH erlassen. 23.3. Fragestellung Sind auch Anspruchszinsen mit Haftungsbescheid festzusetzen und auf dem Abgabenkonto der GmbH vorzuschreiben? 23.4…
…Es wird ein Aussetzungsantrag nach § 212a BAO auch betreffend der Anspruchszinsen gestellt. 26.3. Frage Ist dieser Antrag im Fall einer Vorlage zu bewilligen oder als wenig erfolgsversprechend abzuweisen? Wie liegt der Fall, wenn zwar keine Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid vorliegt, jedoch ein Antrag nach …
…angefochten wird, in denen er vom zugrundeliegenden Anbringen (zB Abgabenerklärung) abweicht oder als ein Bescheid angefochten wird, dem kein Anbringen zugrunde liegt (zB bei amtswegiger Erlassung eines Haftungsbescheides); als für denselben Zeitraum nicht zugleich Anspruchszinsen (§ 205 BAO) oder Umsatzsteuerzinsen (§ 205c BAO) anfallen. 2.2. Entrichtung…
…der Berufungserledigung liegt vor, wenn die Abänderung des mit Berufung angefochtenen Bescheides auch Bindungswirkung für die Höhe der auszusetzenden Abgabe entfaltet (zB Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO) und davon abgeleitete Bescheide, für Stammabgabenbescheide und deren Nebenansprüche (zB Anspruchszinsen, Säumniszuschläge), für Abgaben der Folgejahre dann, wenn die …
…des § 205 Abs. 1 BAO. Sie haben daher (nach Maßgabe des § 205 BAO) die Festsetzung von Anspruchszinsen zur Folge. Ergeben sich aus Änderungen oder Aufhebungen gemäß § 295 BAO Änderungen der Bemessungsgrundlage für Verspätungszuschläge, so sind von Amts wegen die Verspätungszuschlagsbescheide (nach § 295 Abs. 3 BAO…
…die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Zur Berücksichtigung der Anspruchszinsen (§ 205 BAO) bei der Festsetzung von Verspätungszuschlägen siehe Abschnitt 10 des Erlasses des…
1. Aufteilung des Besteuerungsrechtes bei einer rumänischen Ein-Personen-GmbH 1.1. Bezughabende Norm § 6 Z 6 EStG 1988 und § 22 EStG 1988, Artikel 4, 7, 9, 10, 14, 22 und 24 DBA-Rumänien; EStR 2000 Rz 5267 1.2. Sachverhalt Eine selbständige Unternehmensberaterin ist…
1. DBA-Fragestellungen 1.1. Art. 4 Abs. 2 und Art. 5 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002; § 1 Abs. 2 und 3 EStG 1988 - Wohnsitz bzw. Mittelpunkt der Lebensinteressen 1.1.1. Sachverhalt a) Der Steuerpflichtige hat in Österreich einen Wohnsitz und…
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
Der Verwaltungsgerichtshof hat in der Vergangenheit mehrfach zur Frage der gesellschaftsteuerrechtlichen Behandlung der Hingabe von Darlehen Stellung genommen. Im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise gibt das Bundesministerium für Finanzen nachstehend zusammenfassend seine Rechtsansicht über die gesellschaftsteuerrechtliche Behandlung von Darlehen an Kapitalgesellschaften bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen…
Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte im Jahr 2008 wieder ein Steuerdialog des Bundesministeriums für Finanzen mit dem Fachbereich für Umsatzsteuer und den Finanzämtern, bei dem in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieses Dialogs wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll…
1. Pensionen gemäß Artikel 18 DBA-Thailand und OECD-Musterabkommen 1.1. Bezughabende Norm § 1 Abs. 2 EStG 1988, § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988, § 26 Abs. 1 BAO, Artikel 4 Abs. 2 DBA-Thailand, Artikel 18 Abs. 1 DBA-Thailand 1…
Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers…
Über den Inhalt des Protokolls sind von den Finanzämtern allenfalls im Zusammenwirken mit der jeweiligen Finanzlandesdirektion Amtsbesprechungen durchzuführen. Auf eine Verteilung des Einkommensteuerprotokolls 2002 mit Erlassverteiler wird verzichtet, da das Protokoll im Intranet/Internet zur Verfügung gestellt und im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung verlautbart wird…
Aus gegebenem Anlass teilt das Bundesministerium für Finanzen seine Auffassung über die Behandlung des Zinsenertrages portugiesischer Anleihen mit. Über die innerstaatlichen und zwischenstaatlichen gesetzlichen Regelungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet. Artikel 23 Abs. 3 des österreichisch-portugiesischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 29. Dezember 1970…