…Hinterlegung als Folge des Nichtvorliegens der Voraussetzungen des § 17 ZustG nicht wirksam wurde. Feststellungsbescheide (§ 188 BAO) und Nichtfeststellungsbescheide kommen als die Verjährungsfrist verlängernde Amtshandlungen nur für die abgeleiteten Abgaben der im Bescheid genannten Personen in Betracht. 12.3. Mittelbare Abhängigkeit im Sinn des § 209a Abs…
…zB Amtshandlungen im Sinn des § 209 Abs. 1 BAO, Eintritt des rückwirkenden Ereignisses im Sinn des § 208 Abs. 1 lit. e BAO) dies zulässig ist. 7. Verjährung Nach § 302 Abs. 1 BAO sind ua Abänderungen und Aufhebungen von Bescheiden (grundsätzlich) bis zum Ablauf der Verjährungsfrist…
…der Verjährungsfrist nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen von der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr." Die zehn Jahre betragende "absolute" Verjährungsfrist des § 209 Abs. 3 BAO ist weder hemmbar noch verlängerbar. Amtshandlungen des…
…9. Verjährung 3.9.1. Verlängerung der Verjährungsfrist (§ 209 Abs. 1 BAO) Beschwerdevorentscheidungen sind Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches, somit Amtshandlungen im Sinn des § 209 Abs. 1 BAO (vgl. zB VwGH 21.5.2007, 2007/16/0014). Abgabenbescheide verlängern die Verjährungsfristen für jene Abgaben, die…
…das Beteiligtenamt von sich aus (etwa wegen der Verjährungsvorschriften) überprüfen, ob der im Feststellungsverfahren ergangene Bescheid ein wirkungsloser "Nichtbescheid" war? Welche Vorgangsweise sollen die Beteiligtenämter im Interesse einer möglichst sachgerechten Gleichbehandlung hinsichtlich der Jahre bis einschließlich 1996; hinsichtlich der Jahre ab 1997 (jährliche Amtshandlungen nach …
…10. Verjährung Nach dem letzten Satz des § 207 Abs. 2 BAO verjährt das Recht, einen Verspätungszuschlag festzusetzen, gleichzeitig mit dem Recht auf Festsetzung der Abgabe (Stammabgabe; dies ist jene Abgabe, deren Höhe die Bemessungsgrundlage für den Verspätungszuschlag darstellt). Die Stammabgabe betreffende Amtshandlungen im Sinn des …
…der Einkommensteuer 2005 dar. 18. Verjährung - Verlängerungshandlung durch später aufgehobenen Bescheid 18.1. Bezughabende Norm § 209 BAO 18.2. Frage Ist ein Körperschaftsteuerbescheid 2005, der später im Berufungsweg wieder aufgehoben worden ist, eine taugliche Amtshandlung zur Verlängerung der Verjährung für das Jahr 2005? 18.3…
…1996, 94/13/0070). 3. Auskünfte, andere Amtshandlungen 3.1 Rechtsauskünfte Im Zusammenhang mit nachträglich als unrichtig erkannten Rechtsauskünften setzt die Anwendung von Treu und Glauben insbesondere voraus: Die Auskunft wird von der zuständigen Abgabenbehörde erteilt (vgl. zB VwGH 16.9.2003, 99/14/0228…
…im OECD-Musterabkommen 1977, wonach Ergebnisse von Verständigungsverfahren ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts umzusetzen sind, lediglich klarstellende Bedeutung zukommt. Innerstaatliche Verjährungsfristen stehen daher der Umsetzung von Verständigungsergebnissen über Besteuerungsfälle, auf die noch das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen vom 4. Oktober 1954 anzuwenden ist, nicht entgegen.…
…worden, dass die Ergebnisse von Verständigungsverfahren gemäß Art. 25 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. 1971/24) ungeachtet der innerstaatlichen Verjährungsfristen umzusetzen sind. Bundesministerium für Finanzen, 24. August 2006  …
…die Verjährungsfrist verlängernde Amtshandlung (§ 209 Abs. 1 BAO) vorgenommen. Der Abgabepflichtige zieht im März 2015 die Beschwerde zurück. 15.3. Frage Kann der Sachbescheid noch gemäß § 295 BAO angepasst werden? 15.4. Lösung Abänderungen gemäß § 295 Abs. 1 BAO sind bis zum Ablauf der Verjährungsfrist…
…Beginn der Amtshandlung) gegenüber dem Adressaten des Prüfungsauftrages erfolgt sein. Dieser Auftrag kann sich nur auf Unterlagen der Geprüften beziehen. Wird ein Prüfungsauftrag an eine KEG gerichtet und erfolgt die genannte Aufforderung vor dem 1. Jänner 2005, so ist dies für die Verjährungsübergangsregelung nicht nur…
…eine andere Qualität als die bloße Ungewissheit über sein Eintreten bei der Erlassung eines Steuerbescheides. 2. Erlassung eines endgültigen Bescheides nach einem vorläufigen Bescheid im Zusammenhang mit der Verjährung 2.1. Sachverhalt Zeitraum 1994 Abgabenart Umsatzsteuer | Bescheid vom | Art der Festsetzung | Abgabenbetrag…
…1998 mit einer derart hohen Bemessungsgrundlage, dass die 1991 bis 1997 entstandenen vortragsfähigen Verluste in diesem Jahr nahezu aufgebraucht werden. Im Rechtsmittelverfahren wird der Abgabenbescheid wegen Verjährung aufgehoben, weil 2004 keine unterbrechende bzw. fristverlängernde Amtshandlung stattgefunden hat. Fragestellung 1. Sind nach Aufhebung des im wiederaufgenommenen…
…Dies wird in Form einer Niederschrift festgehalten, die vom Leiter der Amtshandlung und der neuen Staatsbürgerin unterschrieben wird. Fragestellung: Besteht für diese Niederschrift Gebührenpflicht? Lösung: Die Niederschrift über das Gelöbnis ist weder ein eingabevertretendes Protokoll noch liegt ein Befund oder eine Vernehmung anlässlich der Erteilung…
Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…
Nach § 17 Abs. 3 ZustellG gelten (rechtmäßig) hinterlegte Sendungen mit dem Tag, an dem sie erstmals zur Abholung bereitgehalten werden (das ist der erste Tag der Abholfrist), als zugestellt. Sie gelten nicht als zugestellt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinn…
…§ 198, Tz 17). Die Verjährung könnte schon aus diesem Grund zwar kein Hindernis für diese Absprache sein, zumal es sich dem Charakter nach sowohl bei der Feststellung der Verlusthöhe (vgl. dazu VwGH 20.02.2008, 2006/15/0026) als auch bei der Feststellung seiner (Nicht…
1. Vorbemerkungen In den letzten Jahren traten sowohl auf Seiten der Finanzverwaltung als auch auf jener von Abgabepflichtigen und Sozialhilfeverbänden vermehrt Fragestellungen zu den beiden Themen Sozialhilfebezug sowie Verlassenschaftsverfahren auf. Was die beiden Bereiche abgabenverfahrensrechtlich verbindet, ist der Umstand, dass jeweils Abgabenverfahren - hauptsächlich in Form…
…Fragestellung Wie ist vorzugehen? 12.4. Lösung Der Insolvenzverwalter übernimmt mit Insolvenzeröffnung die Verwahrung und die Verwaltung des insolvenzunterworfenen Vermögens (Insolvenzmasse) (Dellinger/Oberhammer/Koller, Insolvenzrecht (2014) Rz 128). Das Miteigentum fällt grundsätzlich in die Insolvenzmasse. Dem Schuldner ist im Insolvenzverfahren ohne Eigenverwaltung die Verfügung über…