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10 3230/3-IV/10/991. Richtlinien betreffend Anwendung des neuen Freibetrages für Betriebsübergaben gemäß § 15a ErbStG (zu StRefG 2000) 2. Klarstellung zur Zusammenrechnung des § 11 Abs. 1 ErbStG (zu StRefG 2000)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 3230/3-IV/10/9914.12.1999

… Wert des Sonderbetriebsvermögen: S 1,000.000; übertragenes Vermögen daher: S 1,900.000 Es steht ein Freibetragsteil im Höchstausmaß von S 1,500.000 zu, der Differenzbetrag von S 400.000 ist schenkungssteuerpflichtig. 4.4 Aliquotierung Bei einem Erwerb durch mehrere Erwerber steht jedem…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

…iSd § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 vor, der Freibetrag (Freibetragsteil) steht jedoch insgesamt nur einmal pro Betrieb für den Erwerb sämtlicher Grundstücke zu. Die nachfolgenden Bestimmungen über die Aliquotierung des Freibetrages stellen sicher, dass bei Übertragung lediglich von Quoten eines begünstigten Vermögens bzw…

05 2201/6-IV/5/91Sicherheitsleistung gemäß § 222 BAO durch in dauernder Sammelverwahrung befindliche und in dauernden Sammelurkunden verbriefte Wertpapiere
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2201/6-IV/5/9119.12.1991

…Verwahrung solcher jedem einzelnen Depotkunden gehörenden Wertpapiere in Form der Sonderverwahrung (Streifbandverwahrung) oder Summenverwahrung (Tauschverwahrung) umständlich ist, besondere Kosten verursacht und eine Rationalisierung im Bereich des Effektenwesens erschwert, wird in zunehmendem Maße dazu übergegangen, solche Wertpapiere nur mehr in Sammelverwahrung zu nehmen. Die Sammelverwahrung ist…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 2/2

…werden, im Falle der Errichtung der Ehewohnung muss die Benützung der neuen Ehewohnung innerhalb von drei Monaten ab deren Fertigstellung erfolgen, längstens aber innerhalb von acht Jahren ab Begründung des Miteigentums. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so ist die Steuerbefreiung verwirkt und eine Nacherhebung vorzunehmen…

BMF-010203/0322-VI/6/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Einkommen- und Körperschaftsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0322-VI/6/201516.10.2015

…geleistet, sind die Aufwendungen zunächst um die empfangenen Umlagen zu kürzen; nach dieser Kürzung hat die Aliquotierung zu erfolgen. Voraussetzung für die Anwendung des Abzugsverbotes auf Ebene der X-GmbH ist eine organisatorische Eingliederung der Entgelt empfangenden Person in diese. Während bei einer Person, die…

BMF-010206/0222-VI/5/2012Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG 1987 in der ab 1.1.2013 geltenden Fassung und gemäß §§ 10, 10a KVG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0222-VI/5/201221.12.2012

…Bemessungsgrundlagen) sind entweder zum Geschäftsfall (bei Aliquotierung) oder je Rechtsvorgang zu erfassen. Die für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage außerhalb des elektronischen Selbstberechnungsverfahrens erstellten Berechnungsblätter und/oder Ausdrucke von automatisierten Berechnungshilfen sind dem Selbstberechnungsakt beizuschließen und gemeinsam mit der über den Rechtsvorgang ausgefertigten Schrift sieben Jahre…

SZK-010201/0094-GVB/2008Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten ab 1. Jänner 2009 nach § 16 Abs. 2 BewG 1955 iVm der ErlWS-VO 2009
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010201/0094-GVB/200816.12.2008

…2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten angepasst. Mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 20. Jänner 2009, BGBl. II…