…Zuge eines Erwerbs- oder Tauschvorganges Grundstücke ganz oder teilweise ins öffentliche Gut abgetreten werden, ist auch hier der behördliche Eingriff bzw. die Androhung eines solchen nachzuweisen und bedarf es zusätzlich einer entsprechenden Rechtsgrundlage, mit der die Abtretung ins öffentliche Gut auch tatsächlich durchgesetzt werden kann…
…Auch im vorliegenden Fall ist hinsichtlich der Grundstücksübertragung sowie der späteren Errichtung und Abtretung der Straßenanlage (= Betriebsvorrichtung) von einer (Werk-)Lieferung an die öffentliche Hand auszugehen. Angesichts der vorherigen Grundstücksübertragung und Umwidmung in eine öffentliche Verkehrsfläche wurden die Bauarbeiten bereits auf öffentlichem Gut durchgeführt…
…Wert heranziehen. Wird ein Grundstück zum tatsächlich erzielbaren Preis veräußert, dann bildet dieser Preis die Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage. 1.1.6. Bemessungsgrundlage bei Zwangsversteigerung Ist bei einer Zwangsversteigerung das Meistbot oder der Schätzwert laut Gutachten als Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage heranzuziehen? Lösung: Wird ein Grundstück zwangsversteigert, stellt gemäß §…
…ABGB). Das Recht des oder der Erben auf Vertretung, Besorgung und Verwaltung der Verlassenschaft, bei mehreren Erben zur ungeteilten Hand (also gemeinsam), beginnt ab Antretung der Erbschaft (§ 810 ABGB). Die Übergabe des Nachlasses in den rechtlichen Besitz erfolgt durch die gerichtliche Einantwortung (§ 797 ABGB). Mit…
… 3 bezeichneten Zwecke unmittelbar benutzt wird. Auch wenn die betroffenen land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke des öffentlichen Wassergutes im Hochwasserabflussgebiet liegen, sind sie nicht von der Grundsteuer befreit. Ebenso sind Waldflächen keine Schutzwasserbauten und daher nicht zu befreien. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Judikatur…
…UStR 2000 Rz 760, Rz 1997) Abtretung der Forderung durch den Anschlusskunden an den Factor - steuerbarer Umsatz Ein Unternehmer veräußert bestehende (und bereits weitgehend oder vollständig abgeschriebene) Forderungen an interessierte Investoren (Factor). Der Factor versucht im Anschluss an den Erwerb der Forderungen, diese so weit…
…und Einbringung 1.4.1. Sachverhalt 1) Einstellung der Geschäftstätigkeit zum 31.12.2007 und Übernahme der Bankverbindlichkeit iHv EUR 578.000 ins PV des A 2) 27.02.2008 Abtretung der Anteile von A und B an C, D und E durch Schenkung und…
…Gemäß Art. 19 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des internationalen Steuervertragsrechtes (vgl. Art. 19 des OECD-Musterabkommens 1977) das Besteuerungsrecht an Einkünften aus öffentlichen Kassen dem Schuldnerstaat zugewiesen. Da Art. 19 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens keine dem Art. 19 Abs…
…gegenständlichen Erläuterungen beziehen sich auf den subjektiven Abfallbegriff des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (Entledigungsabsicht). Unabhängig davon ist das Vorliegen eines objektiven Abfallbegriffes zu prüfen bzw. ob eine Sache im öffentlichen Interesse als Abfall behandelt werden muss. [1] "Von einer Entledigung im Sinn des § 2 Abs. 1 Z…
…1 BewG 1955 genannten Betrag Valorisierung des Inventar-Höchstbetrages | 3. Abtretung in das öffentliche Gut | 3. Abtretung in das öffentliche Gut | Neuregelung der Bemessungsgrundlage | 4. Käufer übernimmt als Gegenleistung eine der Höhe nach noch ungewisse Verpflichtung des Verkäufers | gestrichen |…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
Wenn ein Parteienvertreter erkennt, dass der Einheitswert nicht mehr aktuell ist, hat er im Falle, dass er die Steuer nicht selbst berechnet, sondern lediglich eine Abgabenerklärung macht, vorher beim Lagefinanzamt zu veranlassen, dass der Einheitswert aktualisiert wird? Lösung: Gemäß § 80 Abs. 1 BewG 1955 muss…
…Abs. 1 KStG 1988 im Zusammenhang mit Grundstücken 1. Allgemeines Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts im Sinne des § 2 KStG 1988 sind eigene Steuersubjekte, die von der Person des Rechtsträgers (der Körperschaft öffentlichen Rechts) verschieden sind. Sie unterliegen grundsätzlich der unbeschränkten Steuerpflicht gemäß …