…Formen liegt Betroffenheit von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19 vor ("ernste Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art")? | Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung (auch via E-Mail zulässig) dass eine wirtschaftlich signifikante Bedrohung - wie in Spalte nebenan angeführt - vorliegt. Falschangaben können straf-rechtliche Konsequenzen nach…
…so ist von der Festsetzung abzusehen, wenn der Abgabepflichtige nachträglich die Selbstberechnung berichtigt (§ 201a BAO). Das Absehen von der Festsetzung ist für die Kommunalsteuer in § 11 Abs. 3 zweiter Satz KommStG 1993 inhaltsgleich mit § 201a BAO geregelt. Ein solches Absehen von der Abgabenfestsetzung liegt weder…
…nachträglichen Herabsetzung der dem festgesetzten Verkürzungsbetrag zugrundeliegenden Abgabennachforderungen, so ist dieser von Amts wegen rückwirkend entsprechend herabzusetzen. 7. Wirkung des Verkürzungszuschlages Die wirksame Festsetzung des Verkürzungszuschlages stellt einen objektiven Strafaufhebungsgrund dar. Der Verkürzungszuschlag gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 BAO und nicht als Geldstrafe…
…Zur Vermeidung von erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen kann das Zollamt auf Antrag von diesen Voraussetzungen absehen. In Anbetracht der Zwecke und der Befristung des vereinfachten Steuerlagers kann von einer Mindestlagerdauer jedenfalls abgesehen werden. Vom Vorliegen von erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen kann ab einer Erstattungsmenge von 600 l…
…bevollmächtigt ist, so hat die Abgabenbehörde von Amts wegen entsprechende Ermittlungen vorzunehmen. Bestehen Zweifel über das Bestehen und den Umfang der Vertretungsbefugnis amtsbekannter Angehörige (§ 25 BAO), Haushaltsangehöriger oder Angestellter, so darf die Abgabenbehörde nicht nach § 83 Abs. 4 BAO von einer ausdrücklichen Vollmacht absehen. Bei…
…zB BMF, Nachweis von Vollmachten, AÖF Nr. 225/2001, Abschnitt 2.3). Bestehen Zweifel über das Bestehen und den Umfang der Vertretungsbefugnis amtsbekannter Familienmitglieder, Haushaltsangehöriger oder Angestellter, so darf die Abgabenbehörde nicht nach § 83 Abs. 4 BAO von einer ausdrücklichen Vollmacht absehen. Bei solchen Zweifeln…