…April | 30. Juni | 30. Juli Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember, so gilt der nächste Tag, wenn er nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist (§ 108 Abs. 3 BAO). Beispiel…
…a genannten 183-Tage-Frist ist ausschließlich auf die Dauer des physischen Aufenthaltes in dem "anderen Staat" innerhalb des jeweiligen Steuerjahres abzustellen. Bei Entsendung in Staaten, deren Steuerjahr vom Kalenderjahr abweicht, ist das Steuerjahr des "anderen Staates" (des Tätigkeitsstaates) maßgebend. Für die Fristenberechnung ist unerheblich…
…der für das Überschreiten der in Art. 15 Abs. 2 lit. a vorgesehenen 183-Tage-Frist Aufzeichnungen über die Aufenthaltstage in der Slowakei verlangt werden. Dem Umstand, dass solche Aufzeichnungen auf Grund arbeitsrechtlicher Vorschriften nicht geführt werden müssen, kann aus steuerlicher Sicht keine Bedeutung beigemessen…
…zu (s. bereits Abschnitt 1.1.). Die mit Deutschland geschlossene Konsultationsvereinbarung regelt allerdings nicht den Fall, in dem ein in einem Staat ansässiger Arbeitnehmer im anderen Staat tätig wird und für gewöhnlich nur aufgrund des Überschreitens der 183-Tage-Frist iSd Art. 15 Abs. 2…
…nicht hingegen auf konzerninterne Personalüberlassungen. Im Fall der gewerblichen Arbeitskräfteüberlassung verbleibt daher im Rahmen der Anwendung des österreichisch-deutschen DBA bei Nichtüberschreiten der 183-Tage-Frist das Besteuerungsrecht im Ansässigkeitsstaat der grenzüberschreitend überlassenen Arbeitskräfte. Im Fall der konzerninternen Personalgestellung gilt die durch das VwGH-Erkenntnis…
…15 Abs. 4 conv.cit. vorgesehene "subject-to-tax"-Klausel führt in diesem Fall zu keinem anderen Ergebnis. Da die in Rede stehenden Einkünfte aufgrund des Absatzes 2 wegen Unterschreitung der 183-Tage-Frist nicht in Österreich besteuert werden, führt auch Abs. 4, wonach die…
…sein, die über bloß händisch geführte Eigenaufzeichnungen hinausgehen (zB Hotelbestätigungen). Ein einfacher Weg, das Überschreiten der 183-Tage-Frist in Zweifelsfällen zumindest glaubhaft zu machen, wäre zB die Vorlage von ausländischen Besteuerungsnachweisen. Bestätigung eines griechischen Finanzamtes über die Aufnahme der Geschäftstätigkeit (DBA-Griechenland, BGBl. 39…
…ist, welcher keine feste Einrichtung oder Betriebstätte in Österreich hat, nicht länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten in Österreich auf, behält weiterhin die Ukraine das Besteuerungsrecht an den Einkünften aus unselbständiger Arbeit. Konstellation: Person wird in Österreich ansässig Wird eine Person…
…Dies könnte aber nur bei Überschreiten einer Frist von sechs Monaten der Fall sein. Sollte tatsächlich eine ausländische Betriebstätte im Sinne des DBA anzunehmen sein, würde selbst bei einer kurzfristigen - also einer nicht länger als 183 Tagen dauernden - Entsendung des österreichischen Arbeitnehmers zur ausländischen Muttergesellschaft…
…wären die Löhne der deutschen Arbeitskräfte nur dann in Österreich steuerpflichtig, wenn sich die Reinigungskräfte über 183 Tage im betreffenden Kalenderjahr in Österreich aufhalten. Hierbei wären sämtliche Anwesenheitstage im Inland relevant. Sollten die 183 Tage überschritten werden, so wäre die österreichische Einkommensteuerpflicht im Veranlagungswege wahrzunehmen…
… 10 Abs. 1 GrEStG 1987 geregelten Fristen. § 108 Abs. 4 BAO (Nichteinrechnung der Tage des Postenlaufes) gilt auch für die Abgabenerklärungsfristen. Die Postaufgabe am letzten Tag der Frist reicht daher zur Fristwahrung, sofern das Anbringen an die zuständige Behörde mit zutreffender Adresse gerichtet ist (zB…
…2 BAO, demzufolge endet sie mit Ablauf des letzten Tages der letzten Woche oder des letzten Monates, der durch seine Benennung oder Zahl dem für den Beginn der Frist maßgebenden Tag entspricht. In diesem Fall handelt es sich dabei um den Ablauf des 25. November…
…einer Zahlungsfrist nicht strafbar. Die Nichtentrichtung am Fälligkeitstag ist für sich alleine noch nicht strafbar. Erst wenn der Abgabepflichtige bzw. Haftungspflichtige auch innerhalb einer Nachfrist von fünf Tagen die Abgabe nicht entrichtet oder abführt, wird das Tatbild erfüllt. Trotz der Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr bleibt der…
…nicht ersetzen. Da auch die Tatbestandselemente sowohl des Art. 15 Abs. 2 lit. a DBA-Polen, BGBl. III Nr. 12/2005 (Aufenthalt in Österreich nicht länger als 183 Tage), als auch des Art. 15 Abs. 2 lit. b DBA-Polen, BGBl. III Nr. 12/2005…
…das ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen (oder alternativ der inländische Beschäftiger) für die überlassenen Arbeitskräfte die lohnsteuerlichen Pflichten übernimmt. Wird eine abkommensrechtliche Steuerbefreiung hinsichtlich der gezahlten Arbeitslöhne geltend gemacht (insbesondere bei Anwendung der "183-Tage-Klausel" von DBA), dann zählt zu diesen Pflichten auch die Erbringung des Nachweises…
…308 BAO 18.2. Sachverhalt Beim Finanzamt wird ein Antrag auf Wiedereinsetzung (§ 308 BAO) in die Frist, einen Vorlageantrag zu stellen, eingebracht. Gleichzeitig wird der Vorlageantrag (§ 264 BAO) eingebracht. 18.3. Frage Ist zur Erledigung des Wiedereinsetzungsantrages das Finanzamt oder das Bundesfinanzgericht zuständig? 18.4…
…erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag der Abholfrist wirksam, an dem die hinterlegte Sendung behoben werden könnte. Zum Begriff der Rechtzeitigkeit vertreten in Bezug auf Fristen (insbesondere Rechtsmittelfristen), die durch Zustellung der Sendung ausgelöst werden, der…
1. Bewertung 1.1. §§ 2, 21, 51 Abs. 3 BewG 1955 - Gebäude auf fremdem Grund und Boden bei Ehegatten Sachverhalt: Auf einem Grundstück befinden sich 2 Einfamilienhäuser. Nach verschiedenen Rechtsvorgängen liegt nun zum 1. Jänner 2006 folgender Sachverhalt vor: EWAZ 1Das alte Einfamilienhaus und der…
…und Rückzahlungen von zu Unrecht einbehaltenen Abzugsteuern maßgebliche Frist von drei Jahren auf fünf Jahre verlängert wurde. Da die bestehenden völkerrechtlichen Vereinbarungen bzw. innerstaatlichen Verordnungen betreffend die Rückerstattung österreichischer Kapitalertragsteuer auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen hinsichtlich der Frist zur Einreichung von Kapitalertragsteuerrückerstattungsanträgen grundsätzlich auf die maßgeblichen…
§ 12 BewG 1955, 161 ff HGB Bewertung eines negativen Kommanditanteils bei Grundstücksbesitz der KG Mit Rücksicht auf die einschlägigen handelsrechtlichen Haftungsbeschränkungen ist dem Kommanditisten nach Rechtsprechung und Literatur zum BewG 1955 kein negativer steuerlicher Wert zuzurechnen. Stattdessen erfolgt der Wertansatz mit Null. Der Negativüberhang trifft…