…aus der Vermietung von Gebäuden, wobei eines im Amtsbereich des Finanzamtes Wien A, ein weiteres im Amtsbereich des Finanzamts Wien X gelegen ist. Eine im Amtsbereich des Finanzamts Wien B gelegene Hausverwaltung (Adresse ident mit der Geschäftsanschrift der GmbH laut Firmenbuch) ist mit üblicher Hausverwaltungsvollmacht…
…einen (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit, wenn die Fahrtätigkeit auf (nahezu) gleich bleibenden Routen ähnlich einem Linienverkehr erfolgt (zB Zustelldienst, bei dem wiederkehrend dieselben Zielorte angefahren werden). Bei einer auf Dauer angelegten Fahrtätigkeit kann die Berücksichtigung eines Verpflegungsmehraufwandes allerdings nicht allein mit der Begründung versagt werden…
…übersteigt. Nach Überschreiten der Freigrenzen müssen auch alle weiteren Zuwendungen innerhalb des Beobachtungszeitraums an dieselbe Person angezeigt werden. Eine Ausnahme davon besteht jedoch - neben den von vornherein nicht meldepflichtigen Grundstücksschenkungen - für übliche Gelegenheitsgeschenke (Geschenke für Weihnachten, Geburtstag, Hochzeit, Sponsion, Muttertag, Matura ....), soweit der gemeine Wert…
…befreit. Übliche Gelegenheitsgeschenke sind unentgeltliche Zuwendungen, die nach der Verkehrsauffassung üblicherweise aus besonderem Anlass (zB Weihnachten, Geburtstag, Hochzeit, Taufe) erfolgen (zB VwGH 10.10.1968, 1593/67). Als weitere Anlässe kommen beispielsweise Namenstag, Verlobung, Muttertag, Vatertag, Hochzeitstag, Firmung, Konfirmation, Matura, Sponsion, Promotion, Abschluss der Rechtsanwaltsprüfung…