… Eine rechtliche Gestaltung, die darauf abzielt, die Unterhaltsleistung betreffend eine entsprechende Wohnversorgung der unterhaltsberechtigten Person in das äußere Erscheinungsbild von Einkünften zu kleiden, hat nach der Judikatur des VwGH steuerlich unbeachtlich zu bleiben. Auf die fremdübliche Gestaltung des vom Vermieter mit der unterhaltsberechtigten Person abgeschlossenen…
…die von diesen Umschreibungen angesprochenen tatsächlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten maßgeblich. Die Beurteilung eines abgabenrechtlich bedeutsamen Vorganges hat demnach nach dem tatsächlichen inneren Gehalt und nicht nach seinem äußeren Erscheinungsbild zu erfolgen. Grundsätzlich ist bei einander fremd gegenüberstehenden Personen davon auszugehen, dass Rechtsbeziehungen so gestaltet werden…
…und wirtschaftlichen Gegebenheiten maßgeblich. Die Beurteilung eines abgabenrechtlich bedeutsamen Vorganges hat demnach nach dem tatsächlichen inneren Gehalt und nicht nach seinem äußeren Erscheinungsbild zu erfolgen. Die neu eingetretenen atypisch stillen Gesellschafter haben aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung einen zusätzlichen Verlust zu übernehmen. Da die Beteiligung der…
…UStG, § 1 Tz 399). Weiters ist noch Folgendes anzumerken: Rechtliche Gestaltungen, die darauf abzielen, Aufwendungen für den Haushalt des Steuerpflichtigen oder für den Unterhalt seiner Familienangehörigen in das äußere Erscheinungsbild einer wirtschaftlichen Tätigkeit zu kleiden, sind steuerlich unbeachtlich. Dies gilt offensichtlich laut VwGH selbst dann…
…des Einzahlers auch die Hingabe einer Spende beabsichtigt war, doch kommt dies in der Regel nicht zum Ausdruck. Das äußere Erscheinungsbild deutet überwiegend vielmehr auf eine in einem ursächlichen Zusammenhang mit der erbrachten Leistung stehende freiwillige Gegenleistung hin, die zufolge der Bestimmung des § 4 Abs…