… 3 Abs. 4 KommStG 1993 idF AbgÄG 2004 gelten die ÖBB-Holding AG und ihre im Bundesbahngesetz, BGBl. Nr. 825/1992 idF BGBl. I Nr. 142/2004 namentlich angeführten Tochter- und Enkelgesellschaften als ein Unternehmen (ÖBB-Gesellschaften); diese Gesellschaften werden im Bereich der Kommunalsteuer als…
…109 Ist der Beschäftiger gemäß § 8 KommStG 1993 von der KommSt befreit ist, erstreckt sich die Befreiung auch auf die Arbeitskräfte eines ausländischen Überlassers: Beschäftigen zB die ÖBB Arbeitskräfte eines ausländischen Überlassers, sind von der 70-prozentigen Bemessungsgrundlage 66% befreit (§ 8 Z 1 KommStG 1993…
…die Ruhegehälter unabhängig von der tatsächlichen Ansässigkeit in Österreich zu versteuern, da diese Ruhegehälter für die diesem Staat oder der Gebietskörperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden. 4.4. Lösung Verlegt ein ehemaliger ÖBB-Bediensteter, der von den Österreichischen Bundesbahnen eine Pension erhält, seinen Wohnsitz nach Thailand…