…auf den Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres (§ 134a Abs. 1 BAO). Dies gilt für Einkommensteuerklärungen, Körperschaftsteuererklärungen, Abgabenerklärungen für die Feststellung der Einkünfte und/oder Umsatzsteuererklärungen (§ 134 Abs. 1 BAO) sowie Jahresabgabenerklärungen für die Kraftfahrzeugsteuer, die Elektrizitätsabgabe, die Erdgasabgabe und die Kohleabgabe. Bloße Arbeitnehmerveranlagungen sind von der Quotenregelung…
… 134 Abs. 1 BAO). Demnach sind die Abgabenerklärungen für die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer bis zum Ende des Monates April jedes Jahres einzureichen. Diese Abgabenerklärungen sind bis Ende des Monates Juni einzureichen, wenn die Übermittlung elektronisch erfolgt. Diese Fristen können vom Bundesminister für…
…insbesondere: Einkommensteuererklärungen (§ 42 EStG 1988), Steuererklärungen bei Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO (§ 43 EStG 1988), Körperschaftsteuererklärungen (§ 24 Abs. 3 KStG 1988 in Verbindung mit § 42 EStG 1988), Umsatzsteuererklärungen (§ 21 Abs. 1 bzw. Abs. 4 UStG 1994), Grunderwerbsteuererklärungen (§ 10 GrEStG 1987), Anmeldungen gemäß § 13 Abs…
…wurde. Eine Zuordnung dieses Fahrzeuges zum außerunternehmerischen Bereich wurde in der Umsatzsteuererklärung 2015 nicht vorgenommen. Sowohl aus den Stromrechnungen wie auch aus den Servicerechnungen machte der Unternehmer in den Jahren 2016 und 2017 den Vorsteuerabzug geltend. Im Jahre 2017 wird das Elektrofahrzeug veräußert. 8.3…
…Land- und Forstwirt optiert gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 mit Wirkung ab 1.1.2008 zur Regelbesteuerung. Da seine Umsätze in den Jahren 2010 und 2011 die Kleinunternehmergrenze von € 30.000 unterschreiten, verzichtet er gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 mit Wirkung ab…
…Auf die Errichtung der Wohnungen entfallen je 200.000 S Vorsteuern. A ist seit 15 Jahren bei der AG beschäftigt und soll die Wohnung unentgeltlich benutzen können, B wurde neu angestellt und in seinem Dienstvertrag wurde eine Dienstwohnung ausdrücklich ausbedungen. Hängt die steuerliche Beurteilung der…
Für Voranmeldungszeiträume ab 1/2008 wurde das Formular U 30 um die Kennzahlen 027 und 028 erweitert. Abziehbare Vorsteuern im Zusammenhang mit KFZ und Gebäuden, die in den Kennzahlen 060 und/oder 065 enthalten sind, sind zusätzlich in diesen neuen Kennzahlen 027 (KFZ) bzw. 028…