…auf den Tätigkeitsstaat überginge. Art. 15 Abs. 4 DBA Serbien ist damit als eine "Ausdehnung" der 183-Tage-Regel auf den Zeitraum von zwölf Monaten zu verstehen, die unter bestimmten Voraussetzungen zur Anwendung kommt, wenn nämlich auch die Bauausführung oder Montage, für die der Steuerpflichtige…
…in Abschnitt C Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche folgendes festgehalten worden : "Werden von einem österreichischen Bau- und Montageunternehmen Arbeitskräfte von einem österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen geleast und an diversen Montagebaustellen mit einer zwölf Monate nicht überschreitenden Dauer in Deutschland eingesetzt, wobei die Baustelleneinsätze an…
…auch zwölf Monate übersteigende Bauausführungen Betriebstätten. Werden von einer deutschen Gesellschaft in Österreich Bodenuntersuchungen im Wege seismischer Messungen in der Weise durchgeführt, dass eine ca 5 qkm überdeckende aktive verkabelte Empfangsanlage sich über eine 500 qkm große Fläche bewegt, wobei die Arbeiten etwa 9 Monate…
…vom Februar 2002 bis Oktober 2002 auf Grund einer weiteren Bauloszuteilung fortführt, dann sind diese Bauzeiten grundsätzlich zusammenzurechnen, sodass insgesamt eine Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung vorliegt, deren Dauer zwölf Monate überschreitet (Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA-Italien). Dass die Bauarbeiten beim Verlegen…
…im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 DBA-Deutschland vor, die ab Überschreiten einer Dauer von zwölf Monaten zur Begründung deutscher Betriebstätten führen. Es wird hier aber in erster Linie vor Ort mit der deutschen Steuerverwaltung zu klären sein, ob man deutscherseits den Bestand einer…