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EAS 3177Bulgarische Rechtsanwaltskanzlei mit österreichischen Klienten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2284-IV/4/201020.08.2010

…Frage der Steuerpflicht des Anwaltes noch gesonderte Überlegungen anzustellen, die allerdings eine Klärung voraussetzen, auf welcher Rechtsgrundlage der Anwalt für die GmbH tätig wird. Desgleichen wären gesonderte Überlegungen nötig, wenn die Einkünfte nicht der GmbH, sondern dem Anwalt unmittelbar zuzurechnen sind. Bundesministerium für Finanzen, 20…

EAS 2976EWR-konforme Besteuerung von Gewinnausschüttungen an eine liechtensteinische Aktiengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1735-IV/4/200801.07.2008

…wenn die Gewinnausschüttung auch in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise der liechtensteinischen AG zuzurechnen ist) gemäß Artikel 10 Abs. 2 DBA-Liechtenstein auf 15% herabzusetzen. Aus der Mutter-Tochterrichtlinie ist in diesem Zusammenhang keine weitere Steuerentlastung zu gewinnen, da diese EG-Richtlinie nur für die Mitgliedstaaten…

EAS 3421Der Betriebsstättenvorbehalt bei einer ungarischen Landwirtschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0289-IV/8/201925.03.2020

…die Beteiligung an der Kft einer Betriebsstätte in Ungarn zuzurechnen ist, da dies Voraussetzung für die Anwendung des Betriebsstättenvorbehalts zugunsten Ungarns iSd Art. 10 Abs. 4 bzw. Art. 13 Abs. 2 DBA-Ungarn ist. Hierfür ist als Vorfrage zu klären, ob der in Form eines…

EAS 1200Umsatzdoppelbesteuerung bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen ausländischer Anwälte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 117/3-IV/4/9702.01.1998

…seines internationalen Engagements mehr als aufgewogen wird. Ob solche Erfordernisse im vorliegenden Fall vorliegen, ist derzeit nicht erkennbar. Gegebenenfalls müßte dies bei Einbringung eines Antrages nach § 48 BAO entsprechend dokumentiert werden. 02. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1486Akquisition für eine inländische Verlags-GmbH von Monaco aus
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 22/4-IV/4/9905.07.1999

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Einnahmen eines Gesellschafters einer inländischen Verlags-GmbH aus einer von Monaco für diese Gesellschaft betriebenen Anzeigen-Akquisitionstätigkeit nicht der inländischen Steuerpflicht unterliegen und welche Nachweise für die Tätigkeit in Monaco zu erbringen sind, kann nicht im EAS-Verfahren beantwortet…

EAS 1377DBA-Konformität der britischen Unterkapitalisierungsbestimmungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/11-IV/4/9817.12.1998

…soll sonach hiedurch einer unilateralen Nichtanerkennung von Zinsenzahlungen mit dem Effekt eines grenzüberschreitenden Besteuerungskonfliktes vorgebeugt werden; nur dann, wenn eine Kapitalzuführung von einer österreichischen Muttergesellschaft an ihre britische Tochtergesellschaft unter Bedingungen zustandekommt, dass in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Zinsen auf österreichischer Seite als (steuerfreie) verdeckte Gewinnausschüttung…

EAS 3394Beteiligung an einer in Italien steuerlich transparent behandelten italienischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0342-IV/8/201715.01.2018

…lediglich ein Betrag von 70 zugeflossen ist; denn in wirtschaftlicher Betrachtungsweise wäre es nicht vertretbar, die auf dem Gesellschaftsgewinn lastende Steuer als dem Gesellschafter zugeflossen anzusehen, wenn infolge eines abweichenden ausländischen Steuerrechtes diese Steuer "im Umweg" über den Gesellschafter erhoben wird. Bundesministerium für Finanzen, 15…

EAS 3371Liechtensteinische Rechtsanwaltskanzlei mit Beteiligung an einer schweizerischen Rechtsanwalts-AG und einer FL-Anstalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0541-VI/8/201513.06.2016

…Betriebstätte ist gemäß AOA das "wirtschaftliche Eigentum" maßgebend (AOA I/107). Das wirtschaftliche Eigentum kommt jenem Unternehmensteil zu, bei dem die Wirtschaftsgüter bei der Funktionsausübung aus wirtschaftlicher Sicht gesehen zum Einsatz gelangen (AOA I/101). Daraus folgt, dass für Belange der internationalen Gewinnzurechnung regelmäßig nur…