…keine sinnvollen Funktionen erfüllt, sondern den tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit zuzurechnen (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185). Es ist daher auch zulässig, bei einer ausländischen Holdinggesellschaft mit Domizilcharakter, deren Funktion ausschließlich im Halten einer Beteiligung an einer österreichischen Gesellschaft besteht, zu prüfen, wer wirtschaftlich…
…dem eine Änderung der Einkünftezurechnung von einer ausländischen Gesellschaft zu ihrer Muttergesellschaft dann erforderlich ist, wenn die Tochtergesellschaft nicht in der erklärten Art und Weise am Erwerbsleben teilnimmt oder keine sinnvollen Funktionen erfüllt; diesfalls sind die Einkünfte den tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit zuzurechnen. Zu prüfen…
…dass die Verhandlungsposition des die Funktion übertragenden Unternehmens (hier: der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft) für die Preisgestaltung erhalten wird und sich damit seine Ertragskraft nicht verschlechtert, sondern im Gegenteil verbessert. Es ist aber einzuräumen, dass in dem Ausmaß, in dem es zu einer solchen Funktionsverlagerung gekommen ist…
…AG zur Versendung an die Kunden (ca. 20 LKW-Lieferungen pro Tag) verbracht werden, dann deutet dies alles bereits darauf hin, dass die mit dem Vertrieb zusammenhängenden Funktionen schwerpunktmäßig nicht in der Schweiz, sondern in Österreich ablaufen dürften. Die Richtigkeit dieser Vermutung erscheint weiters bestätigt…
…7959). Damit ist aber das gesetzliche Erfordernis für den Bestand einer Lohnsteuerabzugspflicht für die in das Ausland entsandten Arbeitnehmer eines österreichischen Unternehmens erfüllt, weil der wirtschaftliche Erfolg ihrer Auslandsarbeit der inländischen Volkswirtschaft (die das österreichische Arbeitgeberunternehmen einschließt) zu dienen bestimmt ist. Nur dann, wenn der…