RIS AI
3 Treffer1169 msnur geltende Fassungen
EAS 2207KESt-Entlastung für deutsche Zweitwohnsitzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 6/1-IV/4/0207.01.2003

…Anleihezinsen bestand bereits nach dem DBA-1954 eine vollständige Entlastungsberechtigung (EAS 2066), sodass für diese Zinsen durch das neue DBA keine Änderung der Rechtslage eintritt. Liegt der auszahlenden Bank eine ordnungsgemäß ausgefüllte und von den deutschen Steuerbehörden bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 vor…

EAS 3091Stiftungszuwendungen an den nach Tschechien verzogenen einzigen Begünstigten und Stifter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2422-IV/4/200921.09.2009

…wenn ordnungsgemäß ausgefüllte und von der tschechischen Abgabenbehörde bestätigte Vordrucke ZS-QU1 vorliegen. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, muss auf österreichischer Seite eine abkommensgemäße Steuerentlastung auch dann stattfinden, wenn die - durch den Vordruck der tschechischen Finanzverwaltung offengelegten - Zuwendungen in Tschechien nach dem innerstaatlichen Recht Tschechiens…

EAS 2970Treuhändige Beteiligungshaltung durch eine niederländische Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1444-IV/4/200826.05.2008

…10 Abs. 2 lit. a DBA-USA erfüllt ist, sodass bei Vorliegen eines vollständig ausgefüllten Formulars ZS-QU2 und bei Angabe der TIN (Tax Identification Number) der US-Gesellschaft eine Gewinnausschüttung unter Herabsetzung der KESt auf 5% erfolgen kann. Bundesministerium für Finanzen, 26. Mai 2008