…eine Ausschüttung an ihre 98%ig beteiligte französische Muttergesellschaft und an eine mit 2% beteiligte deutsche Gesellschaft vorzunehmen, so ist von der Gewinnausschüttung zunächst die 25-prozentige österreichische Kapitalertragsteuer in voller Höhe einzubehalten und abzuführen. Die französische Muttergesellschaft ist gemäß Artikel 17 DBA-Frankreich berechtigt…
…wenn seine österreichische Steuerleistung ebenfalls mindestens 25,5% beträgt; denn dann kürzt die US-Steuer in vollem Umfang die österreichische Steuer; es wird dann lediglich in diesem Ausmaß die Steuerzahlung von Österreich in die USA verlagert, ohne dass sich für den Pensionisten eine Steuermehrbelastung ergibt…
…Personen, sonach nur auf die (im Angestelltenverhältnis) tätigen "Künstler" anwendbar ist. Soweit diese "Künstler" Bruttoeinnahmen aus der Tournee in einem die 20.000 US-Dollar Freigrenze nicht übersteigendem Ausmaß erzielen, dürfen auch sie in den USA nicht besteuert werden (siehe auch das Verständigungsprotokoll zu Artikel…
…wenn auch in geringfügigem Ausmaß - an der Bauausführung mit. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Generalunternehmer die Gesamtverantwortung für das an der Baustelle stattfindende Baugeschehen hat, denn in der Regel ist der Generalunternehmer einziger Vertragspartner des Bauherrn und trägt die volle Verantwortung für die Gesamtleistung…
…Vorgang nach innerstaatlichem Recht eine Quellenbesteuerung knüpfen, wäre Österreich zwar grundsätzlich verpflichtet, diese Quellensteuer im DBA-mäßig zulässigen Ausmaß auf eine von diesen Einkünften erhobene österreichische Einkommensteuer anzurechnen. Da der Vorgang der Gewinnüberweisung mangels Steuerbarkeit allerdings keine inländische Steuerpflicht auslöst, ginge dieser Anspruch ins Leere…
…das amerikanische Quellenbesteuerungsrecht für Beteiligungen, die durch natürliche Personen gehalten werden, auf 15% des Bruttobetrags der Dividenden beschränkt ist, rechnet Österreich die in den USA gezahlte Steuer nur in diesem Ausmaß auf die österreichische Steuer an. Der letzte Teilsatz in Art. 22 Abs. 2 lit…