Verlegt eine Ziviltechnikerin ab 28. November 1999 für voraussichtlich vier Jahre ihren Wohnsitz in die Schweiz, um dort vor Ort innerhalb dieser Zeitspanne einen Großauftrag eines schweizerischen Unternehmens zu bearbeiten, wobei sowohl die achtjährige Tochter (nach Beendigung des Volksschul-Wintersemesters) als auch der Lebensgefährte ab…
…für die NGO ergeben, wenn sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung in Österreich befände. Ist es nun so, dass die NGO auf den alle vier Jahre stattfindenden Councilsitzungen ihre Officer, wie den Präsidenten, den Generalsektretär und den Treasurer unter der Bedingung wählen, dass das jeweilige…
Veranstaltet ein österreichischer Unternehmer jährlich rund drei bis vier Mal pro Jahr fünftägige Fußballkurse und bedient er sich dabei der Dienste einer deutschen Fußballschule als Subunternehmen, dann wird für die deutsche Fußballschule grundsätzlich nicht schon dadurch eine Betriebstätte in Österreich begründet, dass ihr vom österreichischen…
…höchstens zwei Jahren vorübergehend aufhalten, um an einer Universität oder einer andern Lehranstalt zu unterrichten oder zu forschen, mit den hierfür erhaltenen Vergütungen in Österreich Steuerfreiheit genießen. In EAS 781 wurde bei der Berechnung der Zweijahresfrist darauf Bedacht genommen, dass zwei Studienjahre vier Semester umfassen…
…des Jahres 5 und schließlich auch im Jahr 7 zustande kommt, dann würde bei sich wiederholenden Fristhemmungen zB erst ein im Jahr 11 neuerlich erteilter Lehrauftrag dazu führen, dass im Jahr 11 die Frist von vier Studienhalbjahren überschritten wird, wodurch eine rückwirkende Steuerpflicht der Jahre…
…Deutschland ansässige deutsche Staatsbürgerin in einem solchen mindestens zweisemestrigen Lehrgang einen Lehrauftrag angenommen, der in Blockform erfüllt wird und ihre Anwesenheit in Österreich lediglich vier mal pro Jahr jeweils für ein bis zwei Tage erfordert, dann unterliegen die hiefür zufließenden Einkünfte grundsätzlich der inländischen Lohnabzugsbesteuerung. …