…und Deutschland der Besteuerung in Österreich vorbehalten sind, es sei denn, dem österreichischen Unternehmen stehen in den ausländischen Staaten Betriebstätten im Sinn der Abkommen dauerhaft (ununterbrochen mindestens 6 Monate) zur Verfügung. Solange keine derartige Betriebstätte im Ausland besteht, kann aus der Rennbetreuung vor Ort an…
…ein solcher Raum für einen solchen Mindestzeitraum durchgehend zur Verfügung, dann würde eine Betriebstätte auch dann vorliegen, wenn dieser Raum wegen laufender Rückfahrten nach Deutschland von dem Experten nicht ununterbrochen benützt wird. 21. November 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…Verlegung der Geschäftsleitung nach Deutschland zu einer in Deutschland ansässigen Gesellschaft, muss die ab diesem Zeitpunkt solcherart nach § 94a EStG begünstigte Beteiligung während eines ununterbrochenen Zeitraumes von mindestens zwei Jahren bestehen. 09. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: