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3 Treffer1351 msnur geltende Fassungen
EAS 534Frage des Geschäftsleitungsortes bei inländischen Seminar-GMBHs ohne durchgehendem Bürobetrieb
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 2261/1/1-IV/4/9405.12.1994

…Hierbei besteht aber keine rechtliche Bindung an bereits vorgenommene Beurteilungen durch die deutsche Steuerverwaltung. Die Parteiansicht, dass sich der Geschäftsleitungsort in Österreich befindet, wird entsprechend zu würdigen sein; dies umso mehr, wenn feststeht, dass die deutsche Steuerverwaltung von einem unrichtigen Sachverhalt ausgeht: denn wenn die…

EAS 828Besteuerung ausländischer Orchester
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 28/1-IV/4/9605.03.1996

…von DBAs gewährt werden kann, "weil dem inländischen Haftungspflichtigen die hiefür erforderliche Nachweisführung im Regelfall nicht zumutbar ist". Diese Unzumutbarkeit gründet sich ua. auf bestehende Rechtsunsicherheiten über die rechtliche Tragweite von Bestimmungen österreichischer Doppelbesteuerungsabkommen, die der Bestimmung des Artikels 17 Abs. 1 OECD-Musterabkommen nachgebildet…

EAS 2043Bescheidaufhebung gemäß § 299 Abs. 4 BAO im Fall von EU-Rechtswidrigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0670/8-IV/4/0229.04.2002

Gemäß der derzeitigen Fassung des § 299 Abs. 4 BAO können Bescheide von der Oberbehörde innerhalb der 5jährigen Verjährungsfrist aufgehoben werden, wenn sie mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen im Widerspruch stehen. "Zwischenstaatliche Vereinbarungen" sind nach Auffassung des BM für Finanzen in diesem Zusammenhang alle Formen völkerrechtlicher Verträge…