…zu prüfen, ob hierdurch einzelne körperliche oder unkörperliche Wirtschaftsgüter nach Deutschland überführt werden, deren Überführung sodann zu einer steuerlichen Erfassbarkeit der darin allenfalls enthaltenen stillen Reserven führen würde. Dies ist eine Sachverhaltsfrage und kann daher nicht im Rahmen des ministeriellen EAS-Auskunftsverfahrens entschieden werden. Es…
…von SaaS von der Benutzung einer "Ausrüstung" auszugehen ist. So handelt es sich bei Software um ein immaterielles Wirtschaftsgut, das gemäß den Ausführungen des UN-MK gerade nicht vom Begriff der "Ausrüstung" erfasst sein soll (Rz 19 UN-MK zu Art. 12 UN-MA 2021)…
…unter Bedingungen, die zur Beurteilung der Transaktion als Vermietung unter Zurechnung des Wirtschaftsgutes an den Leasinggeber führen, dann ist für die Frage, ob das Besteuerungsrecht an den Leasingraten Österreich oder Deutschland zusteht, entscheidend, ob das Hochregallager als bewegliches oder unbewegliches Wirtschaftsgut zu werten ist. Im…
…Denn der Anwendungsbereich des Artikels 12 DBA-Tschechien, der zu einer solchen 5%igen Quellensteuer berechtigt, umfasst nicht nur Lizenzgebühren im engen Wortsinn (also für die Nutzungsüberlassung unkörperlicher Wirtschaftsgüter), sondern gilt auch für Vergütungen für die Nutzungsüberlassung körperlicher Wirtschaftsgüter ("gewerbliche Ausrüstungen"). Wird daher in Tschechien…
…Besteuerungsrecht, wenn diese Gewinne einer slowakischen Betriebstätte des österreichischen Unternehmens zuzurechnen wären. Allerdings fällt im Bereich der immateriellen Wirtschaftsgüter die Abgrenzung zwischen einer bloßen Nutzungsüberlassung und einer Veräußerung nicht immer leicht. Für jegliche Veräußerung eines Wirtschaftsgutes, mag dieses nun ein körperliches oder ein unkörperliches sein…
…kein einem KVV eigentümliches (wirtschaftliches) Anteilsrecht an den Computerprogrammen erhalten und ihnen von der Muttergesellschaft lediglich ein Nutzungsrecht an dem der Muttergesellschaft alleine gehörenden Wirtschaftsgut eingeräumt würde (8.23 des OECD-Verrechnungspreisgrundsätze). 01. September 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…Abs. 3 KStG 1988 beurteilt werden können. Dies wird sowohl bei Veräußerung von körperlichen wie auch bei Veräußerung von unkörperlichen Wirtschaftsgütern zu gelten haben. Aus dieser Perspektive betrachtet wird daher die Abtretung von Forderungen an eine ausländische Kapitalgesellschaft, die damit das Factorgeschäft ("echtes Factoring", siehe…
…Großbritannien, wonach der Begriffsinhalt auf das innerstaatliche Recht des Lagestaats abstellt (vgl Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes, Internationales Steuerrecht I/130 Z 13 Rz 17). Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist die Beurteilung eines Wirtschaftsgutes als beweglich oder unbeweglich weder nach bürgerlichem Recht noch nach Bewertungsrecht…
…deutschen GmbH als Eigentümerin gehören, sondern von ihr gemietet worden sind. Die im Eigentum der deutschen GmbH stehenden beweglichen Wirtschaftsgüter des Produktionsbetriebes können daher nicht als Zubehör zu inländischem unbeweglichen Vermögen angesehen werden, sodass das Pachtentgelt aufgeteilt werden muss. Jener Teil, der der deutschen GmbH…
…übergeführt werden. Wohl handelt es sich bei der hierbei stattfindenden Übertragung der der S-GmbH & Co KG aus den Untermietverträgen erwachsenen Rechte um bewegliche immaterielle Wirtschaftsgüter. Dennoch fällt die Veräußerung dieser Rechte unter die für unbewegliches Vermögen geltende Zuteilungsregel des Artikels 13 Abs. 1 DBA…
…dass eine Vertragsklausel dem polnischen Kunden die (theoretische) Möglichkeit einräumt, sich erst zum Zeitpunkt der letzten Ratenzahlung für den Erwerb zu entscheiden, gestattet nach Auffassung des BM für Finanzen nicht, die vertraglichen Abmachungen so umzuqualifizieren, dass in den Kaufpreisraten ein Entgelt für "das Recht auf…
…beschriebenen Art vielfach die Einrichtung einer besonderen "Anlaufstelle" für die deutschen Kunden auf deutschem Staatsgebiet erfordert, der eine Betriebstätteneigenschaft im Sinn des DBA-Deutschland zuzumessen sein könnte. Wenn daher zB die die Anlagen nach Österreich verkaufende deutsche Gesellschaft weiterhin die von ihr unter Vertrag genommenen…
…Nach Auffassung des BM für Finanzen wird es bei der Beurteilung, ob dieses Erfordernis gegeben ist, auf das Verhältnis der Teilwerte des Grundvermögens zur Summe der Teilwerte des Aktivvermögens ankommen. Der Anteil des unbeweglichen Vermögens der Gesellschaft ist daher nicht an dem um die Schulden…
…a (zweiter Teilstrich) EStG 1988 die Aufdeckung der in den Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven aus. Ein Besteuerungsaufschub ist hierfür in § 6 Z 6 lit. b EStG 1988 nicht vorgesehen. Dies stellt aus der Sicht des BM für Finanzen aber keine Verletzung der gemeinschaftsrechtlich gewährten "Niederlassungsfreiheit…
…manifestiert) gemäß Artikel 3 des auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern abgeschlossenen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der inländischen Erbschaftsbesteuerung. Die innerstaatliche Realisierbarkeit dieses DBA-Besteuerungsanspruches ist durch § 6 Abs 1 Z. 2 ErbStG. gewährleistet. Denn die Zurechnungsvorschrift des § 24 Abs. 1 BAO, derzufolge Wirtschaftsgüter nicht dem Treuhänder…
…dann dürfen folglich die diesen Funktionen entsprechenden Gewinnteile nicht der deutschen Betriebstätte zugerechnet werden. Es wird sich daher empfehlen, dass seitens des österreichischen Unternehmens ein sachgerechter Gewinnaufteilungsvorschlag ausgearbeitet und mit dem zuständigen deutschen und österreichischen Finanzamt abgestimmt wird. 7. April 1998 Für den Bundesminister: Dr…
…Grund und Boden verbunden sind auch dann nicht zur steuerlichen Einstufung als unbewegliches Vermögen, wenn sie im bürgerlichen Recht als Bestandteile des Grund und Bodens gewertet werden sollten. Das Wirtschaftsgut Gleisanlage ist aber ebenso wie eine Erdgashochdruckleitung, eine Hochspannungsleitung oder eine Wassertransportleitung als unbeweglich anzusehen…
…diese Grundsätze bei Betriebstätten- Niederlassungen anwendbar sind (Z 3 des Vorwortes zu der AOA-Veröffentlichung 2008) und will daher nicht diese Grundsätze in Bezug auf Kapitalgesellschaften verändern. Die Grundsätze für die Zuordnung immaterieller Wirtschaftsgüter zu Betriebstätten wohnen daher auch den Fremdvergleichsgrundsätzen bei der Zuordnung zu…
…GmbH beteiligt, welche wiederum inländische Gebäude und Grundstücke besitzt. Veräußert die natürliche Person diese Anteile, so kommt es für die Frage eines Besteuerungsrechts des Lagestaats Österreich zunächst darauf an, ob es sich bei den Anteilen an der österreichischen GmbH gemäß Art. 13 Abs. 2 lit…
…deutschen Gesellschaft vorweg folgende Sachverhaltsfragen zu klären: Zunächst ist eine Entscheidung zu treffen, ob die Leistungen der Innengesellschaft gewerblicher Art oder vermögensverwaltender Art sind. Besteht die Leistung in der künftigen Lagerung des betreffenden flüssigen oder gasförmigen Produktes, so wird eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen, die nach …