…2 DBA-Italien ein italienisches Quellenbesteuerungsrecht anzuerkennen; da aber mit Italien das Steueranrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird, bewirkt das italienische Quellenbesteuerungsrecht keine Steuerfreistellung in Österreich. Im Verhältnis zur Schweiz besteht zur Zeit eine ungeklärte Rechtssituation. Von österreichischer Seite ist bislang die Auffassung vertreten…
…MK lässt indessen offen, ob das Kriterium des "Nicht-Verlangens" bei Führungspersonal oder leitenden Angestellten (wie etwa bei einer Finanzvorständin) gleichermaßen gegen die Begründung einer Betriebsstätte spricht. Daher ist diese Frage aus heutiger Sicht auf internationaler Ebene noch ungeklärt. Alleine der Umstand, dass die Homeoffice…
…gegenwärtig international nicht einwandfrei geklärt, ob solche Entgelte noch als Lizenzgebühren gelten oder nicht (Hinweis auf EAS 882). Solange diese Frage aber international ungeklärt und auch keine ausdrückliche Rechtspflicht zu einer weiten Auslegung des Art. 12 in Österreich normiert ist, kann von dem in Österreich…
…beim deutschen BM für Finanzen zu beantragen wäre, zu klären; denn österreichische Veranstalter werden idR nicht bereit sein, bei ungeklärter Sach- und Rechtslage die Vornahme des Steuerabzuges nach § 99 EStG 1988 zu unterlassen. Vorsorglich wird im Übrigen darauf hingewiesen, dass österreichische Konzertveranstalter gemäß § 27 Abs…