…Polen ist auf reziproker Basis eine Umsatzsteuerbefreiung im Autobusverkehr (Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr) vorgesehen, die allerdings den Ausschluss vom Vorsteuerabzug zur Folge hat (unechte Steuerbefreiung). Ein Verzicht auf diese unechte Steuerbefreiung zwecks Vornahme einer Umsatzsteuerveranlagung mit Vorsteuerabzug ist nicht ausgeschlossen, da das Reziprozitätsverhältnis mit Polen auf …
…an den Gewinnen und Verlusten auch eine Beteiligung an den stillen Reserven und einem allfälligen Firmenwert sowie gewisse Mitspracherechte eingeräumt werden, und sind die Verträge jenen einer gewerblich tätigen unechten stillen Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichbar, sodaß eine gewerblich tätige Mitunternehmerschaft als gegeben anzunehmen ist…
…Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Diese Befreiung zieht allerdings nach Maßgabe des § 12 Abs. 3 UStG den Ausschluss vom Vorsteuerabzug nach sich (unechte Befreiung). Mit Schweden ist ein derartiges Reziprozitätsverhältnis bisher nicht herbeigeführt worden. 25. September 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…anschließend vermietet und schließlich veräußert, dann kann in Bezug auf den in der Folge vom österreichischen Kommanditisten beim Verkauf seines Kommanditanteiles erzielten Gewinn ein "unechter Qualifikationskonflikt" eintreten. Dies dann, wenn auf österreichischer Seite die bei Personengesellschaften anzuwendende "Transparenzmethode" das Sachverhaltsbild einer Veräußerung einer polnischen Personengesellschaftsbetriebstätte…
…23A). Im vorliegenden Fall tritt ein Zurechnungskonflikt der letztgenannten Art ein, der aber nur unechter Natur ist, weil die unterschiedliche Behandlung der hybriden Personengesellschaft (in Österreich: Zurechnung der gewerblichen Gewinne an die Gesellschafter, in Bulgarien: Zurechnung an die Personengesellschaft) zu keinem internationalen Konflikt in Bezug…
…Betriebsvermögen, während Australien darin den Verkauf von Anteilen an einer Grundstücksgesellschaft sieht), der aber unechter Natur ist. Denn sowohl nach der österreichischen wie auch nach der australischen Qualifikation wird das Besteuerungsrecht Australien zugeteilt. Sollte allerdings nicht die deutsche KG ihre Anteile an der australischen LP…
…MK zu Art. 23 A und B Rz 56.2). Wenn sowohl Österreich als auch Deutschland den Vorgang übereinstimmend als unter Artikel 13 Absatz 1 DBA-Deutschland subsumieren und Deutschland aufgrund des innerstaatlichen Steuerrechts in bestimmten Konstellationen eine Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne gewährt, liegt kein Qualifikationskonflikt…
…deutschen als auch aus österreichischen Bezugsquellen gleichermaßen nur einmal mit (15%) Umsatzsteuer belastet ist. Die Einsetzung von § 48 BAO für eine Steuerbefreiung von der österreichischen Umsatzsteuer für Lieferungen in der gegenteiligen Richtung ist demgegenüber vor allem deshalb nicht möglich, weil hier keine internationale Doppelbesteuerung eintritt…
Auf Grund von Reziprozitätsverhältnissen mit den GUS-Staaten, mit Kroatien, der Türkei, der Tschechoslowakei und mit Rumänien können österreichische Unternehmen, die humanitäre Hilfsgütersendungen in diese Staaten tätigen gemäß § 48 BAO durch Antragstellung im Bundesministerium für Finanzen eine Umsatzsteuerentlastung erwirken. Die Anträge stellen gebührenpflichtige Eingaben dar…
…verlangen und nur in den Niederlanden die Bilanzierung in Fremdwährung zulässig ist, dann sind die aus den Niederlanden an die österreichische Holdinggesellschaft fließenden Gewinnausschüttungen nach Maßgabe des § 10 KStG 1988 steuerfrei. Die Steuerbefreiung ginge nur dann verloren, wenn die "Switch-over-Klausel" des § 10 Abs…
Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…
Der Umstand, dass Deutschland durch die Ertragsanteilbesteuerung von Sozialversicherungsrenten aus österreichischer Sicht einen Teil der Rente von der Besteuerung freistellt, hat nicht zur Folge, dass gemäß Z 27a lit. b des Schlussprotokolls zu Artikel 15 DBA-Deutschland ein österreichischer Besteuerungsanspruch daran auflebt. Dies wäre…
…durch einen Zweitwohnsitz begründet wird, wenn sonach Steuerausländer begünstigt werden sollen (Philipp-Loukota-Jirousek, Kommentar Internationales Steuerrecht, Z 00-427). Allerdings können Steuerbefreiungen nur für jene Schenkungsvorgänge gewährt werden, die eine tatsächliche Doppelbesteuerung zur Folge haben (Philipp-Loukota-Jirousek, Kommentar Internationales Steuerrecht, Z 00-386)…
…Cap Group Litigation) und daher auch kein Missbrauch vor, sodass die Vorteile der Mutter-Tochterrichtlinie nicht versagt werden dürfen. Durch den aufgezeigten Interpretationsweg ist die Steuerbefreiung der Gewinnausschüttung der estnischen Holdinggesellschaft gewährleistet und damit eine EU-konforme Gesetzesanwendung sichergestellt. Bundesministerium für Finanzen, 23. November 2007
…Wenn in Deutschland ansässige Personen, die in Österreich über einen Zweitwohnsitz verfügen, deutsches Vermögen an in Deutschland ansässige Geschenknehmer übertragen, so wären Steuerausländer die Nutznießer einer österreichischen Steuerbefreiung dieses Vorganges; es ist in der gegenwärtigen Lage darüber hinaus nicht erkennbar, dass Zweitwohnsitzbegründungen von Ausländern in…
…GMBH unter steuerlich anerkannten vertraglichen Bedingungen beteiligt, wie diese im Fall unechter stiller Gesellschaften üblich sind, dann wird hiedurch nach österreichischer Rechtsauffassung keine unechte stille Gesellschaft in Form einer Mitunternehmerschaft begründet (BMF-Einzelerledigung SWK 18/1991 A1 257). Der Österreicher erzielt aus seiner Beteiligung an…
Gemäß Artikel 2 Abs. 2 DBA-Großbritannien gilt dieses Abkommen auch für alle Steuern, die nach dem Datum der Abkommensunterzeichnung in Österreich neu eingeführt wurden, wenn sie jenen ähneln, die vom Abkommen erfasst sind. Da die Lohnsummensteuer gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b…
Hat ein im Sozialbereich tätiger österreichischer Großverein mit Gemeinnützigkeitsstatus in Deutschland Liegenschaften geerbt, die vermögensverwaltend genutzt werden, dann verstößt Deutschland nicht gegen das DBA-Betriebstättendiskriminierungsverbot des Artikels 24 DBA, wenn vermögensverwaltende Einkünfte vergleichbarer deutscher gemeinnütziger Einrichtungen steuerfrei gestellt werden, die gleichen Einkünfte österreichischer gemeinnütziger Einrichtungen…
Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich Fortbildungskurse abgehalten, unterliegen diese Tätigkeiten der inländischen Umsatzsteuer in Höhe von 20%; eine Umsatzsteuerbefreiung ist im österreichischen Umsatzsteuerrecht für private Schulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen nur dann vorgesehen, wenn diese eine den…
Die UNIDO ist gemäß Abschnitt 16 lit. b des Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967, berechtigt, für Lieferungen und sonstige Leistungen österreichischer Unternehmer eine Umsatzsteuerentlastung in Anspruch zu nehmen. Gleiches gilt gemäß Abschnitt 45 des UNIDO-Amtssitzabkommens für die UNRWA und gemäß Abschnitt 22 lit…